Ex-Terrorist Christian Klar bleibt noch elf Jahre im Gefängnis

■ Oberlandesgericht Stuttgart legt die Mindesthaftzeit für das ehemalige Mitglied der RAF auf 26 Jahre fest

Stuttgart/Berlin (taz) – Sechs Jahre nach dem Ende des bewaffneten Kampfes und dem eingestandenen Scheitern der Roten Armee Fraktion (RAF) legte gestern das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) für den RAF-Gefangenen Christian Klar eine Mindesthaftzeit von 26 Jahren fest. Der 46jährige, der seit 1982 inhaftiert ist, kommt damit frühestens im Jahr 2008 frei – die Haftdauer für Klar wird also erheblich länger als bei allen anderen Verurteilten aus der Linksguerilla ausfallen. Das Stuttgarter Gericht hatte routinemäßig nach dem Ablauf von 15 Jahren Haft zu prüfen, ob für den zu „lebenslänglich“ verurteilten Klar eine „vorzeitige Haftentlassung“ in Frage komme.

Christian Klar, der in der nordbadischen Haftanstalt Bruchsal einsitzt, wurde 1985 vom OLG Stuttgart zu fünfmal „lebenslänglich“ plus 15 Jahre verurteilt. Es ist das höchste Urteil, das jemals gegen ein RAF-Mitglied ergangen ist. Klar wurden fast alle Attentate der Roten Armee Fraktion in den Jahren zwischen 1977 und 1981 zur Last gelegt – auch die Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer und seiner vier Begleiter im Herbst 1977, bei der Klar nach heutiger Kenntnis nur eine untergeordnete Rolle gespielt hatte. Für die 1980 in Paris festgenommene Sieglinde Hofmann stellte das Gericht Ende Januar als Mindesthaft 19 Jahre fest. Hofmann verbüßte zunächst eine 15jährige Haftstrafe. Nachdem in der DDR untergetauchte RAF- Mitglieder gegen sie aussagten, wurde sie dann 1995 aber wegen einer Beteiligung an der Schleyer-Entführung schuldig gesprochen. Wolfgang Gast