Traber verbannt

Trabergespanne gehören nicht auf öffentliche Straßen. Darin hat das Verwaltungsgericht Lüneburg jetzt dem Landkreis Harburg Recht gegeben. Dieser hatte gegen einen Gestütsbesitzer aus Jesteburg geklagt, dessen Gespanne auf den umliegenden Waldwegen und Straßen erhebliche Schäden angerichtet hatten. Der Gestütsbesitzer erwägt nun, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. dpa