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Einheitliche Fahrverbote

■ EU-Kommission will Fahrtzeiten für Lastwagen europaweit vereinheitlichen

Straßburg/Brüssel (dpa) – Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen sollen von den EU-Ländern künftig nach einheitlichen Regeln verhängt werden. Das sieht ein Vorschlag der EU-Kommission vor, der gestern in Straßburg angenommen wurde. Außerdem will die EU- Kommission Deutschland und sieben Mitgliedsstaaten notfalls mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof zwingen, eigene Luftverkehrsabkommen mit den USA aufzugeben und eine EU-Regelung zu akzeptieren.

Derzeit gelten für Lkws in sieben der 15 EU-Staaten Fahrverbote, jedoch alle zu unterschiedlichen Zeiten. Als Kernzeit für die Beschränkung des grenzüberschreitenden Lastverkehrs an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen schlägt die EU-Kommission die Zeit von 7 bis 22 Uhr, im Sommer von 7 bis 24 Uhr vor.

Die EU-Staaten können aber beantragen, diese Fahrverbote aus Umwelt- oder Sicherheitsgründen auszudehnen. Für besonders laute Lastwagen sollen darüber hinaus Nachtfahrverbote zwischen 22 und 5 Uhr verhängt werden können, wie dies bereits in Österreich geschieht. Die Beschränkungen sollen nur für Hauptverkehrsstrecken gelten. Für den Binnenverkehr sollen die EU-Staaten weiter nach eigenem Ermessen Fahrverbote erlassen können. Die Verkehrsminister müssen dem Vorschlag noch zustimmen.

In der Frage der Luftverkehrsabkommen beschloß die Kommission gestern, das Verfahren gegen acht Mitgliedsstaaten voranzutreiben und diesen EU-Staaten Mahnbriefe zu schicken. Nach Ansicht der Kommission behindern bilaterale Abkommen mit den USA den fairen Wettbewerb im Luftverkehr der EU. Die Mitgliedsstaaten müßten deshalb der Kommission weitere Befugnisse geben, ein Abkommen zwischen der EU und den USA auszuhandeln. Die verwarnten Länder Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Luxemburg, Schweden und Großbritannien haben zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren.

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