"Liebe taz..."Hoff strafrechtlich verfolgen -betr.: "Hoff räumt Fehler ein", taz-Bremen vom 19.2.1998

Betrifft: „Hoff räumt Fehler ein“, taz vom 19.2.1998

Es bedarf schon eines starken Stückes, man muß schon dickes Fell haben, um über die Erkenntnisse und die geringen Folgen für Verantwortliche hinwegsehen zu können. Im Strafvollzugsgesetz § 156 heißt es in Absatz 2 „Der Anstaltsleiter vertritt die Anstalt nach außen. Er trägt die Verantwortung für den gesamten Vollzug, soweit nicht bestimmte Aufgabenbereiche der Verantwortung anderer Vollzugsbedienstete oder ihrer gemeinsamen Verantwortung übertragen sind.“

Ein Heranziehen des Karlsruher Urteils für die Nichtverfolgung von Straftaten wird somit ausgehöhlt und unterwandert. Hans-Henning Hoff ist sehr wohl strafrechtlich zu verfolgen, denn er hat unmittelbar Straftaten von Dritten nicht angezeigt und zur Verfolgung gebracht, vielmehr hat er durch Verschweigen und Billigung weitere strafbare Handlungen in Kauf genommen und auch selber unschuldige Häftlinge durch Disziplinarstrafen zusätzlich sanktioniert. Der Redaktion taz-Bremen liegen gerichtliche Entscheidungen vor, in denen Herrn Hoff eine Unverhältnismäßigkeit seiner Anordnungen und Handlungen nachgesagt wird, er sich zukünftig im gesetzlichen Rahmen zu bewegen habe.

Wenn man als Leser nunmehr bedenkt, ein Bediensteter hat schon als Staatsanwalt, dann als Leiter einer Justizvollzugsanstalt versagt, wie kann jener Beamte nach oben befördert werden? Nun wurde er sogar Richter auf Abruf und soll im April 1998 sogar auf Lebenszeit in das Richteramt berufen werden. Nebenbei, wieviele Menschen werden nun schicksalhaft mit seinen Fehlentscheidungen behaftet? Es ist doch makaber, wenn der sogenannte Richter mit erheblichen Gedächtnislücken in ein sehr verantwortungsvolles Richteramt berufen werden soll. Pressekritiken der möglichen Folgen der Prüfung des hanseatischen Oberlandgerichtes Bremen sind doch geradezu lächerlich gegenüber den bisherigen Versagen und Rechtsbrüchen.

Unsere Rechtssprechung hat schon längst ein negatives Image, aber hier werden Gedanken wach, Seilschaften und Subkultur in Bremen, ähnelte in auffälliger Weise denen der Ex-DDR oder gar dem Zeitgeist des Hitlerregimes. Mir wurde zum Vorwurf gemacht, ich wäre im Besitz einer Eisensäge gewesen, was ich als unwahr abwehrte gegenüber Herrn Hoff. Ohne Prüfung des Wahrheitsgehaltes hat er eine Einkaufssperre angeordnet. Das Objekt (Eisensäge) wurde niemals vorgelegt. Garantierter und gedeckter Rechtsbruch ist demnach in Bremen schon selbstverständlich. Amnesty International hat dies bemängelt, doch Verantwortliche schwiegen bisher und duldeten es weiterhin. Die Aussage, überwiegend seien die Beamten des bremischen Vollzugs redlich, ist unbefriedigend. Der Rechtsbrecher soll in die freie Gesellschaft wieder integriert werden, er soll lernen, zukünftig ein straffreies Leben zu führen. Dies gilt nicht für Rechtsbrechern unter den Beamten bis in die höchsten Etagen.

Wolfgang und Marion Griechen