Klage gegen AKW Krümmel endgültig abgewiesen

■ Bundesrichter wollen nicht zum zweiten Mal das Urteil des OVG Schleswig revidieren

Hannover (taz) – Mit ihrer Klage gegen das AKW Krümmel ist die niedersächsische BUND- Vorsitzende Renate Backhaus endgültig gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits Anfang des Monats einen Antrag von Backhaus auf Zulassung der Revision gegen das letzte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig in Sachen Krümmel zurückgewiesen. Damit ist das Urteil vom Oktober 1997 rechtskräftig. Damals war die Klage von Backhaus gegen den Einbau neuartiger Brennelemente in Krümmel zum zweiten Mal abgewiesen worden.

Die Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte im Juni 1991 gegen die Genehmigung für neue GE-11-Brennelemente mit der Begründung geklagt, daß das AKW Krümmel für die Häufung von Leukämiefällen in der Elbmarsch verantwortlich sei. In einem ersten Urteil zuungunsten von Backhaus hatte sich das OVG Schleswig im November 1994 jedoch gar nicht mit Leukämiehäufung um das AKW befaßt. Auf die Revision der Klägerin hin hob das Bundesverwaltungsgericht im August 1996 dieses Urteil auf. Die Berliner Richter gaben ihren Kollegen in Schleswig auf, sich mit dem möglichen Zusammenhang zwischen AKW-Betrieb und Leukämiehäufung auseinanderzusetzen. In den Augen der Klägerin war die zweite Verhandlung vor dem OVG Schleswig im Oktober 1997 aber nur „eine Wiederholung der ersten“.

Um so mehr Hoffnung setzte die Klägerin erneut auf das Bundesverwaltungsgericht. „Das Bundesverwaltungsgericht hat sich erst einen Schritt vorwärts und jetzt zwei zurück bewegt“, sagte die Klägerin gestern enttäuscht. Bei der Nichtzulassung der Revision sei das Bundesverwaltungsgericht – anders als vor eineinhalb Jahren – davon ausgegangen, daß die Bevölkerung in der Umgebung eines AKW ausreichend geschützt sei, wenn die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung eingehalten würden, so Backhaus. Jürgen Voges