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Markenschutz auf Arbeitslose

Das Logo der Arbeitsämter wird von Arbeitslosen auf die Straße getragen. Das dürfen die aber nicht, befindet die Bundesanstalt für Arbeit und schreibt einen Brief  ■ Aus Berlin Annette Rogalla

In seltenen Fällen gelingt es sogar Werbesprüchen, sich einen Platz im Alltag zu sichern: „Endlich auf der Straße, die neue A-Klasse.“ Ein eigenwilliges Signet verleiht dem Spruch, der im ersten Moment an ein Auto denken lassen könnte, seine wahre Bedeutung: das einschenklige A. Wir kennen es von Briefköpfen des Arbeitsamtes. Solch kühn komponierte Slogans sprechen unmittelbar an. Wer kein Herz aus Eisen hat, empfindet Sympathie für die Arbeitslosen, die an jedem ersten Donnerstag im Monat durch die Straßen ziehen. Ihr Spruch ist einprägsam, weil er zwei Wahrheiten verdichtet: Die Industrie liefert die Arbeitslosen, die Regierung kann sie nur grob verwalten.

Doch die Bundesanstalt für Arbeit hält nichts vom Kampf mit Phantasie. Das „Signet A“ ist eine „Dienstleistungsmarke“ und unter der „Nr. 995720 und 1029674“ warenrechtlich beim Patentamt eingetragen. Die „Benutzung durch Dritte“ findet das Amt „nicht zulässig“. Schreibt dessen Leiter für Öffentlichkeitsarbeit, Werner Heinkelein, an zwei Arbeitsloseninitiativen und fordert eine Unterlassungserklärung bis Ende des Monats.

„Frechheit“, kontert Harald Thome von der angemahnten Wuppertaler Arbeitsloseninitiative. Parole und Logo wirkten schließlich blutdrucktreibend und mobilisierend. Die Plakate für den kommenden Aktionstag am 7. April seien schon gedruckt. Und in Wetzlar wird heute der „Wali- Bote“, verteilt, das gerügte „A“ ziert sein Titelblatt.

Für Herrn Heinkelein ist dies nun kein Malheur. „Sicher haben sie in Unkenntnis der Rechtslage gehandelt, als die Hefte gedruckt wurden.“ Die Polizei müssen die Arbeitsloseninitiativen nicht fürchten. Aber eine zweite Aufforderung zur Rechtstreue. Wer danach immer noch nicht pariert, erhält eine einstweilige Verfügung. So ist der Dienstweg. „Doch soweit muß es nicht kommen“, meint Heinkelein. Niemand habe etwas „gegen diese Leute, aber sie sollten wissen, daß alles, was unter dem A-Signet gesagt wird, für eine öffentliche Information des Amtes gehalten wird“. Von der Erklärung der Koordinierungsstelle der Arbeitslosengruppen in Bielefeld hält er nichts, Slogan und Signet würden als Satire eingesetzt. „Das Argument zieht bei keinem Richter“, meint Heinkelein, „dafür ist das Thema zu ernst.“ Private Arbeitsfirmen, die das Logo klauen wollten, hat er mit einem angedrohten Bußgeld von 500.000 Mark in die Flucht geschlagen.

Der Wetzlarer „Wali-Bote“ wird heute mit einem Filzstift verteilt, damit das A auf dem Titelblatt durchgestrichen werden kann. Rein symbolische Aktion.

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