Ökologisches Bauen auf Sparflamme

Die Fördertöpfe in Berlin und Brandenburg werden kleiner. Doch beim Bund gibt's bis Ende 1998 auch Geld  ■ Von Mirko Heinemann

„Ökologisches Bauen gibt es als Sachgebiet bei uns nicht“, erklärt Dieter Schütte vom Umweltministerium in Brandenburg bedauernd. Wer in dem vorwiegend ländlichen Gebiet Fördermittel für sein ökologisch korrektes Eigenheim beantragen will, muß sich erst einmal durch ein Behördenwirrwarr kämpfen, in dem niemand so recht Bescheid weiß.

Im Prinzip werden ökologische Eigenheime besonders gefördert. So erfährt man aus der Broschüre der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB): „Wenn Sie für Ihr Eigenheim eine Solaranlage planen, können Sie außerdem noch zusätzliche Fördermittel bekommen.“ Eine tolle Sache. Leider erfährt man im anschließenden Gespräch, daß die Förderrichtlinie im letzten Jahr ausgelaufen ist. Wann eine neue vorliegen wird, kann niemand sagen. Weder im Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, das die Fördermittel vergibt, noch in der Investitionsbank gibt es Klarheit. Alle Förderungen im Bereich Ökologie sind zur Zeit eingefroren. Dabei zerstört eine Fußangel sämtliche Hoffnungen von Bauherren und Baudamen, deren Projekt jetzt in die Realisierungsphase gehen soll: Ist das Bauprojekt bereits begonnen, werden keine Fördermittel mehr gewährt. „Wenden Sie sich deshalb rechtzeitig an uns“, schreibt die Investitionsbank.

Doch es gibt ja das Umweltministerium, das – so erfährt man – ökologische Bauprojekte ebenfalls unterstütze. Dies geschieht aber wiederum nur in Ausnahmefällen: So sollte eine Förderungsmaßnahme nicht nur ein individuelles Bauvorhaben betreffen, sondern möglichst „einen kollektiven Aspekt beinhalten“. Also zum Beispiel eine Siedlung, die sich entscheidet, Solarkollektoren einzusetzen oder Wärmedämmungsmaßnahmen zu ergreifen. „Auch Arbeitsplätze, die geschaffen werden, spielen für uns eine maßgebliche Rolle“, erläutert Sprecher Dieter Schütte. Zugeteilt werde die Förderung ebenfalls von der ILB. Hier weiß aber niemand etwas darüber. Außerdem: Auch diesen Bereich betreffen die ausgelaufenen Förderrichtlinien. Im April dieses Jahres, so hofft man im Umweltministerium, wird eine neue Richtlinie vorliegen.

In der Hauptstadt sind die Aussichten nicht besser. „Investoren sollten wissen, daß beim Land Berlin nicht mehr viel zu holen ist“, dämpft Peter Foerster-Baldenius, Referatsleiter der Abteilung ökologischer Städtebau beim Bausenat, verfrühte Hoffnungen. Geschenkt bekomme niemand mehr etwas. Wo es früher Zuschüsse gab, besteht die einzige Möglichkeit heute aus einem erhöhten Darlehensbetrag für ökologische Maßnahmen wie Solarzellen oder zusätzliche Wärmedämmung, dies allerdings nur in der Eigentumsförderung. Zwar gebe es zur Zeit eine Diskussion darüber, diese Art von Finanzhilfe auf den Mietwohnungsbau auszudehnen, doch wann etwas entschieden wird, ist unklar. Im freifinanzierten Wohnungsbau gibt es gar keine Fördermittel.

Ansprechpartner für die erwähnte Darlehensvergabe ist die Investitionsbank Berlin (IBB), die die dem Land Berlin gebliebenen Finanzmittel verwaltet. „Bauherren sollten ökologisch bauen, weil es eine gute Sache ist, und nicht, weil der Staat ihnen dafür Geld zahlt“, lautet der Versuch von Foerster-Baldenius, zwischen dem bankrotten Berlin und den Bauinvestoren zu versöhnen. Nur gewerbliche Maßnahmen haben in Berlin zur Zeit eine Chance auf reelle Förderung. Im Rahmen der „Zukunftsinitiative ökologisches Wirtschaften“ sind noch Gelder bei der IBB vorhanden. So, wenn ein Gewerbehof auf den Betrieb mit Solarenergie umgerüstet wird; oder ein Bäcker einen Heizenergie sparenden Ofen anschafft.

Die letzte Option für private Bauinvestoren, noch etwas Bargeld aus ihrem ökologischen Bewußtsein zu schlagen, ist der Weg zu den Bundesbehörden. Über das örtliche Finanzamt werden die Fördermittel des Bundes verteilt. Das Ganze fällt unter die Bestimmungen des Bundes zur Eigenheimzulage. Noch bis zum Ende des Jahres 1998 gilt: Wer energiesparende Techniken wie Anlagen zur Wärmerückgewinnung oder Solaranlagen in sein Eigenheim einbauen will, kann 2 Prozent der Kosten oder 500 Mark im Jahr erstattet bekommen. Unterschreitet der Neubau die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 um mehr als 25 Prozent, gibt's bis zu 400 Mark im Jahr. Beide Töpfe zusammen können bei Neubauten in Anspruch genommen werden. Wer ein schon bestehendes Gebäude umbaut, kann beim Bund jedoch nur den ersten Teil der Förderung lockermachen.

Adreßkasten Seite 34