Crédit Lyonnais macht Gewinn mit Regierungshilfe

■ EU-Kommissar van Miert hält Beihilfen aus Paris für illegal

Paris/Brüssel (dpa) – Eine Verfünffachung ihres Gewinns auf gut eine Milliarde Franc (316 Millionen Mark) im letzten Jahr gab gestern die französische Großbank Crédit Lyonnais bekannt. EU- Wettbewerbskommissar Karel van Miert konnte das nicht beeindrucken. „Ich stelle fest, daß dieses Ergebnis eine Beihilfe in Höhe von mehr als drei Milliarden Franc enthält, die durch die Kommission nicht gebilligt und somit konsequenterweise illegal sind“, attackierte van Miert gestern in Brüssel die französische Regierung.

Das staatliche Geldinstitut war Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre durch riskante Geschäfte tief in die roten Zahlen geraten. Die Rettung müssen die französischen Steuerzahler bezahlen: Auf zwischen 100 und 190 Milliarden Franc wird der Umfang des Sanierungsplans geschätzt.

Van Miert forderte die Regierung auf, keine weiteren Subventionen auszuzahlen, bis die Prüfung der Rechtmäßigkeit durch die Wettbewerbshüter in Brüssel abgeschlossen sei. Bei der umstrittenen Beihilfe handele es sich um einen Zinsnachlaß für 1997 auf den Schuldendienst der Bank. Erst im September 1996 habe die EU- Kommission eine staatliche Beihilfe an Crédit Lyonnais in Höhe von vier Milliarden Franc erlaubt, um so einen Umstrukturierungsplan zu finanzieren. Zu einer möglichen Privatisierung von Crédit Lyonnais, die die EU-Kommission befürwortet, wollte sich Bankchef Jean Peyrelevade allerdings nicht äußern.

Besser geht es derzeit der BfG Bank, einer Tochter von Crédit Lyonnais. Sie erzielte 1997 ein Rekordergebnis: Das Konzern-Betriebsergebnis stieg um 15 Prozent auf 353 Millionen Mark, der Jahresüberschuß sogar um 59 Prozent auf knapp 230 Millionen Mark. Die BfG Bank will mit ihrem kostenlosen Gehaltskonto bis Ende 1998 noch einmal 40.000 neue Kunden gewinnen, sagte der Vorstandsvorsitzende Karl-Heinz Hülsmann am Donnerstag in Frankfurt. Ob Crédit Lyonnais die BfG behalten dürfe, sei eine politische Entscheidung, die von der französischen Regierung und der EU-Kommission getroffen werde.