Das Portrait
: Ugandas Reformopfer

■ Jim Muhwezi

Über zehn Jahre nach der Machtübernahme von Präsident Yoweri Museveni in Uganda 1986 war Korruption lediglich ein Thema für Intellektuelle. Museveni selbst galt zwar als sauber, aber Korruption gab es weiter in großem Stil. Der einzige Unterschied zu anderen afrikanischen Ländern war, daß die Zeitungen relativ offen darüber schreiben durften – nur Minister waren tabu.

Seit der Parlamentswahl von 1996 hat sich das geändert. Von den 270 Abgeordneten sind 100 neu, und es sind weitgehend gutausgebildete Leute aus der Geschäftswelt, die ihr Geld ehrlich erworben haben. Ausgerüstet mit der neuen Verfassung von 1995, die dem Parlament wirkliche Einflußmöglichkeiten gibt, machen sie sich an die Säuberung. 1997 brachten sie erstmals einen Minister zu Fall.

Inzwischen haben sich die Abgeordneten dem Mann zugewandt, der als mächtigste Person hinter Museveni galt: Jim Muhwezi, ein alter Kampfgefährte des Präsidenten aus dem Buschkrieg. Am 3. März verabschiedete das Parlament mit 148 gegen 91 Stimmen eine Mißtrauenserklärung gegen ihn.

Ohne besonders begründete Vorwürfe vorzulegen, wurde sein als enorm behaupteter Reichtum und sein Einfluß in Regierungsdiensten gegen ihn ins Feld geführt. Muhwezi ist eine legendäre Figur: 1950 geboren, floh der einstige Polizist 1981 aus der Polizeihaft, verließ Kampala als Frau verkleidet und ging zur Guerilla in den Busch. Dort stieg er zum hohen Offizier unter Museveni auf. Nach Musevenis Machtergreifung 1986 war Muhwezi elf Jahre lang Chef des Inlandsgeheimdienstes, danach Minister für Grundschulbildung.

Nun wartet die Nation, wann Muhwezi sein Amt verläßt. Freiwillig geht er nicht, sondern er hat sich entschieden, zu kämpfen und das Verfassungsgericht anzurufen, um das Parlamentsvotum für ungültig erklären zu lassen. Da in dieser Auseinandersetzung keineswegs Regierung gegen Opposition steht, sondern prominente Vertreter der Regierungsfraktion zur ersten Reihe der Kritiker Muhwezis im Parlament zählen, hat Muhwezi es aber nicht leicht. Letztendlich entscheidet Museveni: Nach Paragraph 118 der Verfassung muß der Präsident nach einem Mißtrauensvotum des Parlaments im Falle eines Nichtrücktritts „geeignete Maßnahmen“ ergreifen. Joachim Buwembo