Das Paket der 15 Verfassungsänderungen, die heute zur Abstimmung stehen

Das Parlament will heute 15 Verfassungsänderungen zur Bezirks- und Verwaltungsreform beschließen:

Bezirksreform: In der Verfassung heißt es künftig: „Berlin gliedert sich in zwölf Bezirke.“ Die neuen zwölf Bezirke werden unter Nennung der alten Bezirke, aus denen sie entstehen, in der Verfassung aufgezählt. Die Zusammenlegung von Bezirken wird damit auch in Zukunft eine Zweidrittelmehrheit erfordern.

Die Bezirksverordnetenversammlungen werden 1999 noch in den alten Grenzen gewählt. Die Zahl der Bezirksverordneten wird auf 55 erhöht. In den zusammengelegten Bezirken wird es für eine Übergangszeit bis 2004 zusätzliche Bezirksverordnete geben: Werden zwei Bezirke zusammengelegt, besteht die BVV aus 69 Bezirksverordneten. Bei drei Bezirken sind es 89.

Die Aufteilung der Bezirksverordneten zwischen den Bezirken berechnet sich 1999 bereits anteilig nach ihrer Wahlbevölkerung im neuen Bezirk. Ein Beispiel: Im Hauptstadtbezirk wird die BVV Wedding 41 Bezirksverordnete haben, die BVV Mitte und Tiergarten haben jeweils 24 Verordnete. Die Mitglieder der einzelnen Bezirksverordnetenversammlungen sind zugleich Mitglieder der BVV des neuen Bezirks. Die BVVen können bis zum 30.10. 2000 getrennt oder gemeinsam tagen.

Für eine Übergangsphase bis zum 31.12. 2000 bleiben die 1995 gewählten Bezirksstadträte im Amt. Die neu gewählten BVVen, in denen sich möglicherweise neue Mehrheiten ergeben, wählen zwar 1999 ein neues Bezirksamt, dessen Amtszeit beginnt aber erst am 1.1. 2001. Für die Übergangszeit ergibt sich die kuriose Situation, daß ein von der früheren Mehrheit gewähltes Bezirksamt von einer aus neuen Mehrheiten bestehenden Bezirksverordnetenversammlung kontrolliert wird.

Die Zahl der Stadträte pro Bezirk erhöht sich ab 1999 von fünf auf sechs. Damit gibt es künftig statt 115 nur noch 72 Stadträte. Das politische Bezirksamt, bei dem die Posten von einer Koalition der Parteien besetzt werden, wird erst zum 1. Januar 2010 eingeführt. Bis dahin bleibt es bei dem nach Proporz besetzten Bezirksamt.

Parlamentsreform: Das Parlament wird von „mindestens 150“ auf „mindestens 130 Abgeordnete“ verkleinert. Statt derzeit drei wird es künftig nur noch zwei Vizepräsidenten des Abgeordnetenhauses geben. Damit hätte die PDS als derzeit drittstärkste Partei kein Anrecht mehr auf einen Vizeposten.

Für den Verfassungsschutzausschuß soll künftig eine Sonderregelung gelten. Die Mitglieder dieses Gremiums sollen vom Parlament gewählt werden und nicht wie bisher von ihrer Fraktion bestimmt werden.

Verwaltungsreform: Der Senat wird von zehn auf acht SenatorInnen plus Regierenden Bürgermeisters verkleinert. Statt einem stellvertretenden Bürgermeister wird es künftig zwei geben, die aus dem Kreis der acht SenatorInnen gewählt werden.

Die Senatsverwaltungen übertragen zahlreiche Aufgaben an die Bezirke. Der – noch umstrittene – Aufgabenkatalog wird erst Ende Mai beschlossen. Für den Fall, daß „dringende Gesamtinteressen Berlins“ berührt sind, hat die zuständige Senatsverwaltung ein Eingriffsrecht.

Die Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses wird auf fünf Jahre verlängert. Diese Angleichung an Brandenburg soll eine spätere Fusion erleichtern.

Dorothee Winden