Prof mit „Nazi-Tönen“

■ Münsteraner Gericht hebt außerordentliche Kündigung von Werner Pfeifenberger auf

Berlin (taz) – Werner Pfeifenberger, wegen Nazi-Äußerungen entlassener Professor, bleibt Angestellter der FH Münster. Die 4. Kammer des Arbeitsgerichts Münster hob gestern die fristlose Entlassung auf.

Anke Brunn, Wissenschaftsministerin in NRW, hatte dem 56jährigen Politikwissenschaftler im September gekündigt. Vorher wurde Pfeifenberger von einem Handelsgericht in Wien bescheinigt, er habe in einem Beitrag für eine Zeitschrift der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) „Nazi- Töne angeschlagen und die Propaganda von der jüdischen Weltverschwörung aufgewärmt“. Das Wiener Urteil rechtfertigt aber keine außerordentliche Kündigung, stellte die Kammer in Münster fest. „Die Wertung eines Dritten ist kein Kündigungsgrund“, so die Vorsitzende Silke Vaupel zur taz. Nur der Text aus dem Haider- Blatt selbst kann nach dieser Lesart einen Kündigungsgrund darstellen. Eine außerordentliche Kündigung darf der Arbeitgeber aber nur zwei Wochen nach Bekanntwerden des Vorfalls aussprechen.

„Damals erschien uns die rechtliche Situation nicht ausreichend“, erklärte ein Sprecher der Wissenschaftsministerin gestern. Eine ärgerliche Fehleinschätzung, hatten doch der Asta der FH und die NRW-Grünen Pfeifenbergers Entlassung sofort nach dem Erscheinen des Blattes im Jahre 1995 gefordert. „Damals wurde Pfeifenberger noch nicht einmal abgemahnt, sondern nur zum Gespräch zur Ministerin gebeten“, beklagt Thorsten Schulz, Ex-Asta-Vorsitzender der FH. Ein Vorlesungsboykott und Disziplinarverfahren beeindruckten Pfeifenberger nicht. Das Land erwägt nun Berufung. Robin Alexander