Sabbat für ein Jahr

■ Angestellte im öffentlichen Dienst dürfen künftig bezahlt die Welt umsegeln

Dienst ist Dienst, und Schnaps ist Schnaps – der gängige Verhaltenskodex für den gemeinen Menschen im Berufsleben. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Nach den Beamten dürfen jetzt auch die Angestellten im öffentlichen Dienst eine Auszeit nehmen. Angenehm: Während der einjährigen Arbeitspause zwecks Weltumsegelung oder Weiterbildung kann sich niemand anderes den Job unter den Nagel reißen.

Wenn das neue Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeiten in Kraft tritt, werden die Behörden mit entsprechenden Antrags- und Informationsunterlagen ausgestattet, zitiert die Welt am Sonntag einen Personalsachbearbeiter. Dann können die rund 34.600 Angestellten Hamburgs Ernst machen – unter den neidvollen Blicken aller MalocherInnen außerhalb des Staatsdienstes.

Bislang war die Möglichkeit, sich bei gekürzten Bezügen ein Jahr lang freizunehmen, Beamten vorbehalten. Durch eine Neuregelung sind jetzt auch die Angestellten während ihrer Abwesenheit sozialversichert. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat am 27. März den Bundestag passiert und tritt demnächst in Kraft.

Je nachdem, für welches Modell die StaatsdienerInnen sich entscheiden, bekommen sie vor oder nach dem freien Jahr gekürzte Bezüge – zwei Jahre lang die halbe Entlohnung, drei Jahre lang zwei Drittel oder sieben Jahre lang sechs Siebtel. Bislang haben vor allem beamtete LehrerInnen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht: Bis Ende 1997 lagen 270 Anträge vor, hinzu kommen 100 Anträge auf Freistellung für das Schuljahr 1998/1999. In den anderen Behörden sind bislang deutlich weniger Bedienstete auf der Flucht vor dem Aktenberg. lian