Leiden Kranke weniger?

■ Prozeß um UKE-Strahlenskandal

Der Streit um den Schadensersatz für die ehemaligen Patientinnen der gynäkologischen Radiologie im Universitätskrankenhaus Eppen-dorf (UKE) geht weiter. Beim gestrigen zweiten Verhandlungstag zwischen der Stadt und den Opfern des UKE-Strahlenkomplexes vor dem Oberlandesgericht konnte nur in einem Fall ein Vergleich geschlossen werden. Der Anwalt der Patientinnen hat gegen einen der drei Richter des Zivilsenats einen Befangenheitsantrag gestellt.

Patientenanwalt Wilhelm Funke begründet sein Befangenheitsgesuch mit einer Äußerung des betreffenden Richters, die zu Prozeßbeginn gefallen war. Der Mann hatte damals die Empfehlung ausgesprochen, die Höhe der Schmerzensgeldforderungen herunterzuschrauben, da bei den Strahlenbehandlungen „kranke Menschen geschädigt wurden und keine gesunden“. Funke zweifelt daher die Unparteilichkeit des Richters an. Der Prozeß soll erst am 12. Juni fortgesetzt werden, wenn der Zivilsenat über den Antrag entschieden hat.

In der Berufungsverhandlung geht es um den Vorwurf der Brustkrebspatientinnen, sie seien nicht hinreichend über das Risiko möglicher Strahlenschäden aufgeklärt worden, die aus der im UKE angewandten Dosierungsmethode resultieren können. Sie leiden bis heute an den Folgen der Bestrahlung.

Die Erben einer verstorbenen Patientin erhalten nach dem gestrigen Vergleich 20.000 Mark Schmerzensgeld. Die anderen drei Klägerinnen möchten neben dem Schmerzensgeld auch eventuelle Strahlenspätschäden abgesichert sehen. Hamburg hat an Patientinnen des UKE bislang 2,69 Millionen Mark an Entschädigungen gezahlt. 278 Patientinnen haben Ansprüche geltend gemacht. lian