■ Kommentar
: Freiheitsberaubung

Wir wollen euch nicht in der Stadt haben, wird jedes Jahr Hunderten von Menschen auf sehr drastische Weise klargemacht. Betroffen sind davon zumeist Obdachlose und Prostituierte. Von der Polizei werden sie an den Stadtrand verfrachtet und manchmal ohne einen Pfennig „mitten im Wald“ ausgesetzt, wie Sozialarbeiter und Pastoren mehrfach berichteten. Wer ohne Geld in die Stadt zurück will, macht sich dann gleich des nächsten Delikts schuldig – des Schwarzfahrens. Die Polizei hat bei diesem „Verbringungsgewahrsam“ immer auf die Kompetenzen durch das Asog verwiesen. Diese Praxis findet nahezu unterhalb der öffentlichen Wahrnehmung statt. Dazu tragen unfreiwillig auch die Opfer bei. Weil die sozial Schwächsten davon betroffen sind, hat bislang niemand gegen diese Praxis geklagt.

Es kommt nicht alle Tage vor, daß ein Gericht der Polizei rechtswidriges Handeln bescheinigt. Das wohlfeile Argument der Polizei, eine angeblich drohende Gefahr berechtige zum Freiheitsentzug, ist damit erstmalig verworfen worden. DemonstrantInnen werden sich künftig an dieses Urteil erinnern – und die Polizei hoffentlich auch. Noch wichtiger aber könnte es für jene andere Gruppe von Opfern sein, daß erstmals die Grauzone der polizeilichen Willkür bei der Abschiebung an den Stadtrand beleuchtet wurde. Freiheitsberaubung kann nicht akzeptiert werden, nur weil Polizisten die Täter sind.

Polizeipräsident Hagen Saberschinsky hat die Praxis gegenüber der taz vor einem Jahr verteidigt. Er kann sich bei der merkwürdigen Form von Stadtbildpflege der Rückendeckung durch seinen Dienstherren in der Innenverwaltung sicher sein. Dort wird schließlich als Politik verkauft, die Probleme der Stadt zu verdrängen, statt sie zu lösen. Es stört Innensenator Jörg Schönbohm offenbar nicht, wenn den Betroffenen auf besonders gehässige Weise die Bürgerrechte abgesprochen werden. Einem Verfassungssenator sollte dies nicht egal sein. Noch weniger sollte er sich die Blöße geben, auf die Nachhilfe des Gerichts zu warten. Gerd Nowakowski