Schengen: Das Abkommen greift

1985 unterschrieben die Innen- und Justizminister der Beneluxstaaten, Frankreichs und der Bundesrepublik das erste Schengener Abkommen; ein Verwaltungsabkommen, das die Änderung der Grenzkontrollen regelte und ein zweites Abkommen vorbereitete, mit dem die Kontrollen an den Binnengrenzen ganz aufgehoben werden sollten. Dieses Zusatzabkommen wurde am 19. 6. 90 unterzeichnet.

Mit den Abkommen wurden die Binnengrenzen (seit 1993) politisch aufgehoben und statt dessen die Kontrollen an den Außengrenzen verschärft. Ein gemeinsames Visum für sog. Drittausländer wurde eingeführt, und die Liste der Staaten, deren Bürger ohne Visum einreisen dürfen, wird seither gemeinsam festgelegt. Die Rechtshilfe in Strafsachen und Auslieferungen wurde erweitert und die Geschäftswege vereinfacht.

Auf polizeilichem Gebiet entstand 1991 mit der „European Drug Intelligence Unit“ (EDIU), die Vorläuferorganisation der heutigen EUROPOL.

Auch wenn ein Beitritt zum Vertrag an die EU-Mitgliedschaft gebunden ist, wirkte der Schengen-Vertrag von Anbeginn über die Europäische Union hinaus. Neben den Schengen-Kernländern sind heute auch Spanien, Portugal, Italien und Österreich dem Abkommen beigetreten; assoziierte Mitglieder ohne Vollmitgliedschaft sind Norwegen und Island. Ratifizierungsabkommen laufen mit Dänemark, Schweden und Finnland, grundsätzlich an einem Beitritt interessiert sind auch Griechenland und die Schweiz, Großbritannien und Irland, wobei letztere bereits an der Polizeikooperation teilnehmen, dem Abkommen aber noch nicht formal beigetreten sind.

Trotz der langsamen Verhandlungen sind die Folgen dieser Zusammenarbeit beträchtlich. Es entstand eine Reihe neuer Institutionen und Datensysteme, eine gemeinsame Praxis der dichten Grenzen und der Abschottung gegen Flüchtlinge.

Seit Dezember 1997 werden nun auch Beitrittsverhandlungen mit fünf mittelosteuropäischen Ländern geführt.