Auf du und du mit der Gemeindeordnung: Zähe Umsetzung
■ Bürgermeister sind jetzt gleichzeitig Verwaltungschefs der Gemeinden
Am 1. November 1996 ist in Niedersachsen die neue Gemeindeordnung (NG) in Kraft getreten. Dadurch haben sich für die einzelnen Kommunen eine Reihe von Änderungen ergeben – so etwa für den Bürgerentscheid. Die gravierendsten Umbrüche sind im Bundesland Niedersachsen aber der neue Modus zur Wahl des Bürgermeisters und dessen neu definierte Aufgaben. Das Gemeindeoberhaupt wird direkt gewählt und ist damit nicht mehr abhängig von parlamentarischen Mehrheiten. Zudem hat seit der Neufassung der Gemeindeordnung der Bürgermeister – bei größeren Gemeinden der Oberbürgermeister – nicht mehr nur repräsentative Aufgaben, sondern ist zugleich Chef der Verwaltung. Durch diese Eingleisigkeit wurde das Amt des Gemeinde- oder Stadtdirektors überflüssig.
Deren zeitlich befristete Verträge sind allerdings noch einzuhalten. Läuft die Amtszeit ab, muß der neue Verwaltungschef in Form des Bürgermeisters gewählt werden. Dies soll nach Möglichkeit zeitlich mit einer Kommunalwahl zusammenfallen, um Kosten zu sparen. Liegt zwischen dem Vertragsablauf eines Stadtdirektors und der Wahl jedoch ein zu großer Zeitraum, wird gesondert abgestimmt.
Von den mehr als 1.000 Gemeinden in Niedersachsen haben bei der Kommunalwahl im November 1996 nur etwa 50 Gemeinden direkt einen Bürgermeister gewählt. Schließlich hat der Gesetzgeber langfristige Übergangsregelungen in der neuen Gemeindeordnung festgelegt. A.R.
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