Roman Herzog entscheidet über Hochschulgesetz

■ Verständigung über Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz (HRG) ist gescheitert. Der Bundespräsident soll die Rechtmäßigkeit des HRG feststellen. Studenten gegen Gebühren

Bonn (dpa/taz) – SPD und Union konnten sich nicht über ein neues Hochschulrahmengesetz verständigen. Ohne Ergebnis ging gestern die vom Vermittlungsausschuß von Bundestag und -rat eingesetzte Arbeitsgruppe auseinander. Hauptstreitpunkt war wie berichtet das von der SPD geforderte bundesweite Verbot von Studiengebühren.

Jürgen Zöllner, der rheinland- pfälzischer Wissenschaftsminister ist, kündigte für einen Wahlsieg der SPD an, ein Studiengebührenverbot ins Hochschulrahmengesetz aufzunehmen. Bildungsminister Jürgen Rüttgers (CDU) sagte dagegen, der Bund werde das Gesetz nun ohne die Zustimmung der Länder in Kraft setzen. Zwischen Bund und Ländern ist strittig, ob das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Rüttgers betonte, die Union sei zu einem Gebührenmoratorium bis zum Jahr 2003 bereit gewesen. Wie die taz erfuhr wird der Vermittlungsausschuß nun mit den Stimmen von SPD und Bündnisgrünen Studiengebühren im HRG verbieten. Der Bundestag wird dieses „unechte Vermittlungsergebnis“ zurückweisen. Dann kommt es auf den Bundespräsidenten an. Die Länder wollen ihn bitten, das Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit abzulehnen.

Der hochschulpolitische Sprecher der Bündnisgrünen, Matthias Berninger, bekräftigte den Verbesserungsbedarf des gesamten HRG-Entwurfs. Die Mitbestimmung der Studenten sei zu stärken, das Dienst- und Personalrecht der Professoren müsse nachgebessert werden. Der studentische Dachverband fzs forderte ein striktes Studiengebührenverbot. Die Studentenproteste hätten sich im wesentlichen gegen solche Gebühren gerichtet. cif