Solvenz wichtiger als sexuelle Orientierung

■ Vermieterumfrage: Hohe Akzeptanz nichtehelicher und homosexueller Partner

Als Rainer P. (*) starb, wollte sein Lebensgefährte Paul Z. (*) als Hauptmieter der gemeinsamen Wohnung in den Mietvertrag eintreten. Doch der Vermieter weigerte sich. Auch die Landgerichte Hamburg und Kiel sprachen homosexuellen Paaren unlängst dieses Recht ab, das unverheirateten Heteros und Eheleuten per Gesetz zusteht: Wegen mangelnder „gesellschaftlicher Akzeptanz“ihrer Lebensform seien gleichgeschlechtliche Paare im Mietrecht mit Heteropaaren nicht gleichzusetzen.

„Umso erstaunter“ist Eve Raatschen vom Verein Mieter helfen Mietern (MhM) über die „große Akzeptanz“nichtehelicher Gemeinschaften auf dem Hamburger Wohnungsmarkt. Mehr als die Hälfte der Vermieter gewährt den PartnerInnen das Eintrittsrecht in den Mietvertrag nach Tod oder Trennung – „egal, in welcher Konstellation“zusammengelebt wurde. Das ergab eine Umfrage unter 105 Hamburger Wohnungsunternehmen, die der Mieterverein gestern präsentierte. Nur die Saga, größtes städtisches Wohnungsunternehmen, beteiligte sich nicht. Die Gründe dafür bleiben ihr Geheimnis.

Zwar fielen „die Antworten für eheliche Lebensgemeinschaften, wie erwartet, am günstigsten aus“, räumt MhM-Juristin Sylvia Sonnemann ein. So war es für nahezu 60 Prozent der befragten Vermieter kein Thema, daß Ehepartner beim Einzug in die Wohnung auch in den Mietvertrag aufgenommen werden könnten. Bei hetero- (41 Prozent) und homosexuellen Paaren (38 Prozent) war die Akzeptanz geringer, angesichts der Gerichtsurteile aber durchaus „progressiv“, befindet der Verein. Vorkaufsrecht bei Wohnungsumwandlung bzw. die Übernahme von Genossenschaftsanteilen des Hauptmieters räumten nahezu alle Befragten auch den Partnern ein.

Wer bei wem zur Untermiete lebt, ist den Vermietern häufig egal – meist genügt eine Mitteilung. Ohnehin, so Raatschen, sei die Akzeptanz der Partnerschaften weniger „von der sexuellen Orientierung abhängig“denn von der Solvenz der MieterInnen.

Sicher ist dagegen, daß unverheiratete Arme es am schwersten haben, eine gemeinsame Wohnung zu finden: Ohne Kind gibt es in Hamburg immer noch keinen Partnerschein für eine Sozialwohnung.

Laut Statistischem Landesamt haben sich 60.000 HamburgerInnen für ein außereheliches Zusammenleben entschieden – die schwulesbischen Paare nicht eingerechnet. Grund genug für den Mieterverein, „eine umfassende Mietrechtsreform“zu fordern. Damit das Glück daheim nicht länger vom, wenn auch guten, Willen des Vermieters abhängt, sondern rechtlich abgesichert ist.

Heike Haarhoff

* Name geändert