Pflegedschungel

Um im Dickicht der Bestimmungen zur Pflegeversicherung nicht die Orientierung zu verlieren, sollte man die Beratungsangebote sowohl der Pflegeanbieter – Sozialverbände und private Pflegedienste – als auch der Ersatzkassen in Anspruch nehmen. Was viele nicht wissen: Auch Ämter informieren über bestehende Pflegeangebote.

Prinzipiell gilt: Anspruch auf Leistungen für die häusliche Pflege aus Mitteln der Pflegeversicherung haben alle Personen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen langfristig und regelmäßig auf erhebliche Hilfe angewiesen sind.

Unterschieden wird zwischen einer Grundpflege (Körperpflege etc.) und einer hauswirtschaftlichen Pflege (Kochen, Waschen, Putzen, Einkäufe). Diese Leistungen werden, gestaffelt in drei Bedürftigkeitsstufen, aus Mitteln der Pflegeversicherung finanziert. Kosten der häuslichen Kranken- und Behandlungspflege müssen von den Kassen getragen werden.

Frühzeitige Information ist ratsam. Wichtige Fragen: Welche örtlichen Pflegedienste gibt es? Sind sie rund um die Uhr erreichbar? Welche Schulung hat das Personal? Wird auf persönliche Wünsche Rücksicht genommen? Welche Kosten entstehen, von wem werden sie getragen?

Erst wenn alle Fragen geklärt sind, sollte ein Pflegevertrag unterschrieben werden. Er sollte einen Kostenplan enthalten und keine zu lange Kündigungszeit (zwei bis vier Wochen) vorsehen.

Über die Verbraucherzentralen ist eine Broschüre zur Pflegeversicherung zu beziehen (14 Mark). Darüber hinaus bieten deren Stellen in Berlin und Hamburg Patientenberatung an. Dienstags und mittwochs (14 bis 17 Uhr) ist eine telefonische Sofortberatung möglich, Fon (0190) 88 77 14 für 3,63 Mark pro Minute. Reinhard Krause