Erst verboten, dann genehmigt

Die Stadt Leipzig scheiterte auch mit ihrem dritten Versuch, die Kundgebung der NPD zu untersagen. Gestern am frühen Morgen entschied das Verwaltungsgericht Leipzig, daß die NPD ihre Demonstration wie geplant am Völkerschlachtdenkmal durchführen darf. Die Richter folgten mit ihrer Entscheidung dem Widerspruch der NPD gegen einen Bescheid der Stadtverwaltung vom Donnerstag abend, mit dem eine Verlegung der geplanten Demonstration vom Völkerschlachtdenkmal auf das Gelände einer ehemaligen Asylbewerberunterkunft im Ostteil der Stadt erreicht werden sollte. Die Richter griffen auf einen Beschluß des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen zurück.

Dieses hatte am Donnerstag entschieden, daß die NPD vor dem Völkerschlachtdenkmal demonstrieren darf. Einen polizeilichen Notstand, wie ihn die Stadt Leipzig geltend gemacht hatte, mochten die Richter nicht erkennen. Die Aufmärsche der NPD in Halle und Gera – die für den Fall eines Verbotes in Leipzig geplant waren – wurden untersagt. Das Verwaltungsgericht Gera lehnte einen Eilantrag der NPD gegen das ausgesprochene Demonstrationsverbot am Donnerstag nachmittag ab. Am Abend bestätigte auch das Verwaltungsgericht in Halle ein von der dortigen Polizei ausgesprochenes Verbot. In beiden Fällen wurden die Bescheide mit einem hohen Sicherheitsrisiko begründet.

Auch das Bundesverfassungsgericht wurde tätig. Es wies den Antrag der NPD ab, einen Demonstrationszug durch den Leipziger Stadtteil Stötteritz per einstweiliger Anordnung zu genehmigen. Bestätigt wurde damit ein Spruch des sächsischen Oberverwaltungsgericht. Der Beschluß bezog sich nur auf den geplanten Marsch von NPD-Anhängern durch Stötteritz. wg