Haftbefehle nach 1.-Mai-Randale

■ Berlin will Abbau des Versammlungsrechts

Berlin (taz) – Nach den Krawallen am 1. Mai in Berlin erwägt Innensenator Jörg Schönbohm (CDU), das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einzuschränken. Er prüfe, ob man die Demonstration verbieten oder nur noch auf einem abgesperrten Platz als Kundgebung genehmigen könne. Das sagte Schönbohm gestern. Bei der traditionellen 1.-Mai-Demonstration linker und autonomer Gruppen war es nach dem Ende des Umzuges am Abend in den Bezirken Mitte und Prenzlauer Berg zu Straßenschlachten mit der Polizei gekommen. DemonstrantInnen bewarfen die Polizei mit Steinen, errichteten Barrikaden und setzten diese in Brand. Außerdem wurden die Scheiben mehrerer Läden demoliert und ein Computerladen geplündert. Die Polizei setzte Wasserwerfer, Räumpanzer und Tränengas ein. Die Ausschreitungen dauerten zwei Stunden. 17 Beamte wurden verletzt. 407 Personen wurden festgenommen, gegen 26 wurde Haftbefehl erlassen. 174 weitere DemonstrantInnen wurden auf der Rückreise von den Protesten gegen die Leipziger NPD-Kundgebung festgenommen. babs Berichte Seite 2