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Flucht aus Deutschland

■ Irlands Behörden wollen eine Familie aus Burundi nach Deutschland zurückschicken

Dublin (taz) – Die irischen Behörden wollen eine burundische Familie, die vor rassistischen Übergriffen aus Frankfurt geflohen ist, wieder nach Deutschland zurückschicken. Der Asylantrag kam gar nicht erst zur Anhörung, weil er nach der Dubliner EU- Konvention nur im ersten Zufluchtsland gestellt werden darf.

Joseph Ntidentereza und seine Frau Carinie Barwendere stammen aus gemischten Tutsi-Hutu- Familien und standen im Bürgerkrieg in Burundi zwischen den Fronten. Ntidenterezas Bruder wurde ermordet, das Haus von Barwenderes Tante bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Nach einem Mordanschlag auf die drei Kinder floh die Familie nach Frankfurt, wo Ntidentereza in den 80er Jahren Wirtschaft studiert hatte. „Aber die Zeiten hatten sich geändert“, sagt er, „die Menschen waren jetzt sehr unfreundlich.“

Ihr Nachbar, ein Skinhead, beschuldigte sie fälschlich, sein Auto beschädigt zu haben. Unglücklicherweise war der Skinhead Polizist, und seine Kollegen kamen mitten in der Nacht zum Verhör. Die Polizei riet, die Kinder zur Sicherheit nicht auf die Straße zu lassen. Anonyme Anrufer drohten mit einem „zweiten Lübeck“.

Nditentereza sagt, er würde lieber ins Gefängnis gehen als nach Deutschland zurück. Er hofft, daß das Dubliner Justizministerium die Entscheidung rückgängig macht. Peter van der Vaart vom UN- Hochkommissariat für Flüchtlinge sagte, Irland müsse die EU-Konvention nicht rigide anwenden, sondern könne individuell entscheiden. Das geschieht bereits bei algerischen Flüchtlingen: Irland gewährt den Algeriern Asyl, die aus Deutschland oder Frankreich kommen, weil diese beiden Länder überproportional viele algerische Asylbewerber abschieben. Ralf Sotscheck

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