Zechbau mordet 15 Eintagsfliegen

■ Hollerland von Verschmutzung nicht betroffen / Grüne will Umweltfrevler von öffentlichen Aufträgen ausschließen

Die Gewässer des Naturschutzgebiets Hollerland sind von der illegalen Grundwasser-Einleitung der Baufirma Zechbau nicht betroffen. Das geht aus einem aktuellen Gutachten des Instituts für angewandte Gewässerkunde und Landschaftsökologie (AGL) hervor. Die sogenannten Verockerungserscheinungen, weil das Wasser stark mit Eisen belastet ist, ziehen sich allerdings vom Lehester Deich entlang des gesamten Lehester Weiden Fleetes und dann nördlich sowie südlich des Autobahnzubringers bis zum Regenrückhaltesee am Jan Reiners Wanderweg hin.

Zudem ist es offenbar unwahrscheinlich, daß Zechbau alleiniger Verursacher der Umweltsauerei ist. Das AGL geht stattdessen davon aus, daß es sich „um ein hausgemachtes Problem durch die Bebauung des Hollergrundes handelt“. Das läßt zwei Rückschlüsse zu: Entweder haben auch schon andere Baufirmen illegal in die Fleete eisenhaltiges Grundwasser eingeleitet. Wie berichtet, sind, neben dem aktuellen Verfahren gegen Zechbau, noch zwei weitere Klagen anhängig, obwohl in einem Koordinationsgespräch bei der Umweltbehörde bereits 1993 festgelegt wurde, daß nach Möglichkeit kein Grundwasser abgesenkt werden soll. Falls dies unvermeidlich ist, soll das gereinigte Grundwasser in den BEB-Schmutzwasserkanal geleitet werden, heißt es in dem Protokoll der Sitzung, an der auch ein Zechbau-Vertreter teilgenommen hatte. Die andere Erklärung wäre, daß durch die Bautätigkeit der Untergrund inzwischen derart durchlöchert ist, daß die Metalle durch Regen ausgewaschen werden.

Und in eben dieser Entwicklung tickt die Zeitbombe für Flora und Fauna in dem Gebiet. So heißt es in dem AGL-Gutachten: „Chlorid, Eisen und eine Leitfähigkeit sind in allen Gewässern erhöht, führen aber noch zu keiner erkennbaren Beeinträchtigung der Biozönose.“ Wie lange dieser Zustand noch anhält und ob irgendwann auch die Gewässer im Naturschutzgebiet betroffen sind, ist damit noch ungewiß. „Wir prüfen jetzt, wie groß die Möglichkeit ist“, sagt Hans-Peter Weigel von der Bremer Umweltbehörde. Auch Auswirkungen auf die Vergabepraxis bei Genehmigungen für Grundwasserabsenkungen in solchen Gebieten will Weigel nicht ausschließen.

Bis dahin kann sich Zechbau auf die bisher nicht erfolgte Vergiftung zurückziehen. Nach dem Bericht gibt es bisher keine Auswirkungen auf die „Vitalität“ in dem betroffenen Gebiet. Neben wenigen anderen Tieren, ermittelten die Gutachter 15 gemeuchelte Eintagsfliegen.

Die fehlende Genehmigung zur Absenkung des Grundwassers führt Firmenchef Kurt Zech auf „schlechte Organisation“ zurück. „Es hat ein Mißverständnis gegeben. Wir hatten bereits Gespräche mit den Ämtern über die Genehmigung, aber noch keinen schriftlichen Antrag gestellt.“ Und die illegale Einleitung bezeichnet Zech als Unfall. Dadurch, daß die Pumpen von Unbekannten mehrfach abgestellt worden seien, habe sich die Wassermenge immer weiter erhöht, so daß das ungeklärte Grundwasser später über einen „Notfall-Überlauf in das Fleet geflossen ist“. Warum der „Not-Überlauf“ nicht vorschriftsgemäß in die Kanalisation gelegt wurde, das konnte Zech selbst nicht erklären. Einen solchen Notfall kann Weigel von der Umweltbehörde allerdings nicht erkennen. „Das Becken war eindeutig zu klein. Das Wasser mußte überlaufen.“

Die umweltpolitische Sprecherin der Grünen, Lisa Wargalla, befürwortet darum jetzt, Firmen, die sich nicht an den Umweltschutz halten, künftig von öffentlichen Aufträgen auszuschließen und ihnen auch keine Baugenehmigungen mehr für sensible Gebiete zu erteilen. Jens Tittmann