Erfolg bei AKW-Klage

■ Bundesverwaltungsgericht läßt Revision im Krümmel-Prozeß zu

Juristischer Teilerfolg für Renate Backhaus. Das Bundesverwaltungsgericht Berlin ließ jetzt eine Revision der schleswig-holsteinischen BUND-Landesvorständlerin gegen den Einsatz spezieller Brennelemente im Atommeiler Krümmel bei Geesthacht zu. Renate Backhaus prozessiert bereits seit 1991 gegen die Kraftwerks-Betreiber. Mit ihrer Klage will sie gerichtlich überprüfen lassen, ob eine einmal erteilte Betriebsgenehmigung auch dann weiterhin Bestand hat, wenn es zu wesentlichen Änderungen im Betriebsablauf kommt.

Denn 1991 wurde eine neue Generation von Brennelementen mit wesentlich höherem „Abbrand“ für den Einsatz in Krümmel zugelassen. Backhaus focht die Genehmigung an und erhielt im November 1994 eine Abfuhr vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig. Da „kein Kausalzusammenhang“ zwischen dem AKW-Betrieb und den Leukämieerkrankungen in der Elbmarsch nachzuweisen sei, untersagte das OVG auch eine Revision gegen das eigene Urteil.

Nicht so das Bundesverwaltungsgericht. Die Berliner Richter kassierten jetzt das Revisions-Verbot. In ihrer Urteilsbegründung forderten sie eine „rechtsgrundsätzliche Klärung der Frage“, ob eine „Anfechtungsklage gegen eine Genehmigung einer wesentlichen Änderung“ so einfach mit dem Hinweis auf eine gültige AKW-Betriebsgenehmigung vom Tisch gewischt werden kann.

Renate Backhaus, die nun mit ihren „Anwälten prüfen“ will, „wie wir weiter vorgehen werden“, mißt dem Richterspruch „grundsätzliche Bedeutung“ zu. Was nun für Krümmel juristisch entschieden werde, gelte „auch für alle anderen Anlagen“. mac