Viele Unterschriften ungültig

■ Volksbegehren gegen Rechtschreibreform in Niedersachsen gescheitert. Nur 277.000 gültige Unterschriften gesammelt. Bundesverfassungsgericht entscheidet jetzt bis August

Hannover(dpa) –Das Volksbegehren in Niedersachsen gegen die umstrittene Rechtschreibreform ist klar gescheitert. Es wurden rund 277.000 gültige Unterschriften gesammelt, teilte Landeswahlleiter Karl-Ludwig Strelen gestern in Hannover mit. Für einen Erfolg hätten sich zehn Prozent der Wahlberechtigten – knapp 593.000 Bürger – in die Listen eintragen müssen. Damit fehlten fast 316.000 Unterschriften.

Das Volksbegehren wäre nach Strelens Angaben auch gescheitert, wenn die ungültigen Fragebogen mitgerechnet worden wären. Auch dann hätten mehr als 228.000 Unterschriften gefehlt. Die Bürgerinitiative „Wir gegen die Rechtschreibreform“ war davon ausgegangen, daß sie landesweit rund 600.000 Unterschriften gesammelt hat. Carsten Ahrens, einer ihrer Sprecher, bedauerte das Scheitern.

Die Initiatoren des Volksbegehrens würden das Ergebnis gerichtlich anfechten, kündigte er auf Anfrage an. Damit solle bewirkt werden, daß so viele Unterschriften wie möglich als gültig anerkannt werden. Bis heute sei nicht klar, welche Listen gültig und welche ungültig seien. Der Sprecher der Bürgerinitiative warf dem Landeswahlleiter vor, er habe das Volksbegehren „von Anfang an behindert“.

Diesen Vorwurf wies Strelen als unberechtigt zurück. Er habe stets versucht, den Initiatoren Tips zu geben, damit das Volksbegehren nach den Bestimmungen des Gesetzes korrekt abläuft. „Mir würde nicht im Traum einfallen, Komplikationen zu erzeugen, die nicht nötig sind.“

Die Entscheidung über die Rechtschreibreform falle jetzt beim Bundesverfassungsgericht, meinte Ahrens. Er rechne damit, daß die Reform dort scheitern werde. Sollte sie doch wie geplant zum 1. August an den Schulen und als Amtssprache eingeführt werden, dann werden sich nach seiner Einschätzung auch viele Beamte dagegen zur Wehr setzen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will über die Rechtmäßigkeit der beschlossenen Einführung zum 1. August 1998 entscheiden. Die Verfassungsrichter sollen mit ihrem noch vor diesem Termin erwarteten Spruch das jahrelange Tauziehen um die Sprachreform beenden.