Nukem bezeichnet Gutachten als falsch

■ Nukem findet keine Hinweise auf Explosion und schaltet hessischen Generalstaatsanwalt ein

Frankfurt/Main (AP/dpa/taz) – Die Hanauer Atomfirma Nukem hat das Gutachten, wonach es bei ihr 1987 einen schweren Unfall mit Verstrahlung von Mitarbeitern gegeben haben soll, als falsch bezeichnet. Die zentralen Vorwürfe seien zu widerlegen, erklärte Nukem am Dienstag abend. Das Gutachten liege ihr seit Montag nachmittag vor. Im Betriebsbereich der Schrottaufarbeitung, der laut Gutachten bei einer Explosion zerstört wurde, seien keinerlei Explosionsschäden erkennbar.

„Die Baustruktur entspricht dem ursprünglichen Zustand von 1963 bzw. 1984 bis ins letzte Detail“, erklärte Nukem. Ein Mitarbeiter habe außerdem eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, daß ihm von einer Explosion weder am 20. Januar 1987 noch in der Zeit seiner 32jährigen Tätigkeit bei Nukem nichts bekannt sei.

Wegen der Explosionsenthüllungen hat Nukem jetzt den hessischen Generalstaatsanwalt eingeschaltet. Die oberste hessische Anklagebehörde bestätigte gestern, daß die Nukem-Geschäftsführung eine Strafanzeige „gegen die Personen, welche für die Veröffentlichungen verantwortlich sind“, übergeben habe.

Einer der Gutachter, der Physiker Eberhard Pitt, erklärte gestern gegenüber der taz, daß er am Montag die Existenz des neuen Gutachtens zu der vermuteten Explosion bei Nukem bestätigt habe (taz vom 9.6. 98). Das Gutachten liegt der taz vor. Er habe aber auch darauf hingewiesen, sich zu den Inhalten zunächst nur gegenüber der auftraggebenden Staatsanwaltschaft äußern zu dürfen. Die Gutachtergruppe ARGE PhAM, der Pitt angehört, stehe allerdings voll zu den Inhalten ihres Gutachtens, das nun auch dem hessischen Umweltministerium vorliegt.