: Bewährung für Brandstifter
■ Dolgenbrodt: Vier Hintermänner verurteilt
Berlin (taz/dpa) – Die Hintermänner des Brandanschlags auf das Asylbewerberheim in Dolgenbrodt sind gestern vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) zu Bewährungsstrafen zwischen 15 Monaten und zwei Jahren verurteilt worden. Die 1. Strafkammer sprach vier Angeklagte der Anstiftung zur Brandstiftung, der Brandstiftung sowie der Beihilfe schuldig.
Laut Urteilsbegründung hatten die vier Angeklagten in unterschiedlicher Beteiligung den rechtskräftig verurteilten Brandstifter Silvio J. angeheuert, ihn bezahlt und Brandsätze gebaut. Blumenhändler Thomas O. hatte gestanden, dem Brandstifter Silvio J. im Jahr 1992 eintausend Mark dafür gegeben zu haben, das geplante Asylbewerberheim abzufackeln. O. sagte aus, der Brandstifter Silvio J. habe während seines Prozesses insgesamt 11.000 Mark Schweigegeld von ihm erpreßt und gedroht, Thomas O. vor Gericht als Mittäter zu entlarven. Die Brandstiftung sei eine Kurzschlußhandlung gewesen, die er bereue, hatte O. erklärt. Er wurde als Haupttäter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zusätzlich 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Bei dem Anschlag vor fast sechs Jahren war das Heim niedergebrannt worden, in das am nächsten Tag 86 Afrikaner einziehen sollten. Als eigentlicher Brandstifter war Silvio J. bereits 1996 verurteilt worden.
Der jetzt abgeschlossene Prozeß hatte am 12. Juni nach langen Vorermittlungen begonnen. Der Blumenhändler des Ortes und ein Elektromeister hatten schon zu Beginn zugegeben, für den Täter Geld gesammelt beziehungsweise ihm Geld gegeben zu haben. Zwei weitere Angeklagte, ein 25jähriger Elektriker und sein Stiefvater, hatten bis gestern eine Verwicklung geleugnet. Dann räumten sie jedoch in Form einer Erklärung ihrer Anwälte überraschend eine Beteiligung ein. Danach hat der Sohn am Bau der Brandsätze mitgewirkt. Der Vater gab zu, dabei untätig zugesehen und außerdem den Brandstifter mit den Örtlichkeiten im Dorf bekannt gemacht zu haben. Der 25jährige wurde zu 1.000 Mark Geldstrafe verurteilt, sein Stiefvater und der Elektromeister zu 15 beziehungsweise 18 Monaten Haft auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Verfahren gegen einen fünften Angeklagten, der beim Werfen der Brandsätze dabeigewesen sein soll, wurde abgetrennt und eingestellt. Der 27jährige hat zu dem Vorwurf bislang geschwiegen. Er sitzt zur Zeit wegen Raubes eine längere Haftstrafe ab, an der sich nach Ansicht des Gerichts durch die jetzt zu erwartende Strafe nichts Wesentliches ändern würde.
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