: Gerechtigkeit für Senatsbedienstete
■ Finanzsenatorin will nach Schönbohms Alleingang bei Beförderung von Polizisten eine einheitliche Regelung für den Öffentlichen Dienst
Gerechtigkeit fordert Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) für die Angestellten der Berliner Verwaltung. Nachdem Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) vor zehn Tagen im Alleingang die Beförderungssperre für einen Tag aufgehoben und 900 Polizeibeamte kurzerhand befördert hatte, will Fugmann- Heesing jetzt auch anderen Bediensteten zu ihrer ausstehenden Gehaltserhöhung verhelfen. „Wir brauchen eine einheitliche Regelung im Land Berlin“, betonte die Finanzsenatorin.
Direkt nach der parlamentarischen Sommerpause, im September, will Fugmann-Heesing mit ihrem Vorhaben in die sogenannte Personalkommission des Senats gehen. In diesem Gremium sind neben der Finanzsenatorin auch Innensenator Jörg Schönbohm (CDU), Bausenator Jürgen Klemann (CDU) und Arbeitssenatorin Christine Bergmann (SPD) vertreten. „Dann“, so heißt es aus der Finanzverwaltung, „werden wir erörtern, für welche Bereiche man den Beförderungsstopp noch aufheben könnte.“
Der Unmut bei Verwaltungspersonal und Senatoren ist groß: „Berechtigterweise hat auch Justizsenator Körting gesagt, daß im Justizvollzug Beförderungen drängen, auch die Finanzsenatorin weist darauf hin, daß viele Finanzbeamte auf ihre anstehende Beförderung warten“, heißt es aus Senatskreisen. Deshalb sollen nun Kriterien erarbeitet werden, um eine Vergleichbarkeit der Stellen zu schaffen. Zu wie vielen Beförderungen dies führen würde, läßt sich noch nicht sagen. In Frage kommen nach Auskunft der Finanzverwaltung weiterhin nur die unteren Ränge der Beamten. Lehrer, wie bereits vom Beamtenbund gefordert, sollen nicht einbezogen werden, da diese nicht im mittleren oder gar einfachen Dienst stehen.
Der Beamtenbund geht davon aus, daß etwa 4.000 Beamte von einer einheitlichen Regelung profitieren müßten. „Dies beträfe vor allem Angestellte in den Bezirksämtern, im Justizvollzug und auf den Finanzämtern“, so Beamtenbundchef Joachim Jetschmann. Er widerspricht der Senatorin jedoch energisch in der Frage, wie die Beförderungen erreicht werden könnten. „Der Weg durch die Personalkommission ist falsch“, so Jetschmann. „Die Finanzsenatorin müßte entweder die Sperre aufheben, dafür braucht sie die Kommission nicht, oder man müßte per Gesetz die Wartezeiten für Beförderungen ändern.“ Zweierlei verhindert derzeit Beförderungen: Erstens wurde im Haushaltsstrukturgesetz festgelegt, daß jede Beförderung erst ein Jahr später, als es die Laufbahnbestimmungen vorsehen, in Kraft tritt. Zweitens gilt die Sperre für eine Verwaltung so lange, bis ein Ressort seine Stellen entsprechend der Haushaltsvorgabe reduziert hat. Ausnahmen genehmigt der Innensenator. „In diesem Fall“, so ein Senatsmitglied, „hat der Innensenator einfach die Ausnahmen beantragt und auch gleich bewilligt.“ Barbara Junge
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