Staat darf Sprache regeln

■ Rechtschreibreform kann kommen

Karlsruhe (taz) – Das Bundesverfassungsgericht hat gestern grünes Licht für die Einführung der neuen Schreibregeln gegeben. In seinem 63seitigen Urteil ließ der Erste Senat keines der Argumente gegen die Rechtschreibreform gelten. Auch wenn man sage, „die Sprache gehört dem Volk“, so heiße das noch lange nicht, daß der Staat sie nicht regeln dürfe, stellte Karlsruhe klar. Anders als viele Verwaltungsgerichte hielten die Richter auch kein spezielles Reformgesetz für erforderlich. Elternrechte seien bei einer Änderung der Rechtschreibung nicht „wesentlich“ berührt. Die Einführung der Reform per Erlaß der Kultusminister sei daher ausreichend gewesen.

Christian Rath Berichte Seite 6

Kommentar Seite 10