Abschiebung in letzter Minute gestoppt

■ Gericht verhindert Abschiebung des jungen Kurden, der seit 30 Tagen im Hungerstreik ist

Das Verwaltungsgericht hat gestern in letzter Minute die bevorstehende Abschiebung des 26jährigen Kurden Recep Öz mit einer einstweiligen Verfügung verhindert. Das Gericht gewährte Öz wegen Reiseunfähigkeit Abschiebeschutz. Öz, der seit Mitte Mai im Abschiebegewahrsam in Grünau inhaftiert ist, ist seit 30 Tagen im Hungersteik. Damit will er seine Abschiebung in die Türkei verhindern, wo ihm nach eigenen Angaben wegen politischer Aktivitäten in kurdischen Organisationen Verhaftung und Folter droht.

Nach dem Asylantrag sei inzwischen auch der Asylfolgeantrag des Kurden vom zuständigen Bundesamt abgelehnt worden, sagte seine Rechtsanwältin Beate Böhler gestern. Die schriftliche Begründung liege ihr aber noch nicht vor. Die Ausländerbeauftragte des Senats, Barbara John (CDU), geht davon aus, daß Öz nun aus der Haft entlassen und zunächst geduldet wird. Dann wird er seinen Hungerstreik vermutlich aufgeben.

Nach Angaben der Antirassistischen Initiative (ARI) ist der Gesundheitszustand des Kurden nach 30 Tagen ohne Nahrung „dramatisch“. Er leide unter Wadenkrämpfen, Magenschmerzen, Herzrythmusstörungen sowie wiederholter Kollapsneigung und zeige Anzeichen von Nierenschäden. Ein Arzt hatte Öz vorgestern im Auftrag der ARI untersucht. Der Kurde ist zur Zeit in einer Krankenzelle des Abschiebegewahrsams untergebracht. Nach Angaben seiner Rechtsanwältin hat er 14 Kilo abgenommen.

Zahlreiche Einzelpersonen und Institutionen haben Öz in seinem Hungerstreik unterstützt. Der Flüchtlingsrat hat Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) wiederholt aufgefordert, nicht in die Türkei abzuschieben, „wenn im Falle einer Abschiebung Gefahren für Leib und Leben nicht ausgeschlossen werden können“. Inzwischen haben sich neben einer Gruppe französischer Intellektueller und der Organisation International Prison Watch auch Christa Wolf und Walter Jens in einem Brief an den Innensenator gegen die Abschiebung des Kurden ausgesprochen.

Öz war zunächst gemeinsam mit 23 anderen Insassen des Abschiebegewahrsam in Hungerstreik getreten, neben Kurden vor allem Männer aus den GUS-Staaten. Diese protestierten – anders als die Kurden – vor allem gegen die lange Dauer der Abschiebehaft. Inzwischen ist nur noch Öz im Hungerstreik. Sabine am Orde