Seehofer begrüßt Urteil

■ Beschwerde der Zahnärzte abgelehnt

Bonn (taz) – Die Niederlage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung vor dem Kölner Sozialgericht im Streit um die Zahnersatzhonorare bewertet Gesundheitsminister Horst Seehofer als eine Entscheidung für den Schutz des Patienten. Das Kölner Sozialgericht hatte am Donnerstag die Beschwerde der Kassenzahnärztlichen Vereinigung abgelehnt. Die Kassenzahnärzte hatten Klage gegen die Anordnung von Seehofer erhoben, der ihnen Gebührenbeschränkungen auferlegte.

Seehofer hatte Anfang Juli die Zahnärzte durch eine Aufsichtsanordnung aufgefordert, bei Rechnungen über Metallkeramikkronen die Honorarobergrenzen einzuhalten. Nach einer Untersuchung der Krankenkassen wird in 41 Prozent der Fälle der vorgeschriebene 1,7fache Gebührensatz überschritten.

Die Kassenzahnärzte bewerteten das Sozialgerichtsurteil als „ausschließlich politisch motiviert“. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung will jetzt Beschwerde beim Essener Landessozialgericht einlegen. Seehofer sagte: „Der Rechtsstreit und seine Begleitumstände zeigen, daß die Zahnarztfunktionäre ohne Rücksicht vorgehen und eine marktradikale Lösung ohne soziale Bindung anstreben.“ Cornelia Fuchs