Drei-Millionen-Klage

■ Gericht: Magazin Focus muß keinen Schadensersatz an Mody Privatbank zahlen

Das Nachrichtenmagazin Focus muß keinen Schadensersatz über drei Millionen Mark an die Hamburger Privatbank Mody zahlen. Eine entsprechende Klage der 1995 geschlossenen Bank gegen die Zeitschrift wies das Hamburger Landgericht gestern in erster Instanz zurück (Az.: 324 0 657/97). Das Gericht hob hervor, daß es bei der Entscheidung nicht darauf angekommen sei, ob ein Focus-Bericht im Januar 1995 über die Situation des Bankiers Arend G. Mody zum Zusammenbruch des Bankhauses geführt habe oder nicht. Dies werde in einem anderen Prozeß behandelt.

Focus-Chefredakteur Helmut Markwort sieht in dem Urteil ein Signal für den Verlauf weiterer Verfahren der Bank gegen das Magazin: „Wir gehen davon aus, daß nun auch die anderen Verfahren zugunsten der korrekten und freien Berichterstattung entschieden werden.“ Focus hatte im Januar 1995 über die angeschlagene Finanzsituation des Hamburger Bankiers Mody berichtet und die Geschichte mit der Schlagzeile „Hamburger Privatbank in Not: Kunden zittern um ihr Geld“ betitelt. Daraufhin hoben zahlreiche Kunden ihr Geld ab, was zu Liquiditätsengpässen führte und das „Aus“ der Bank nach sich zog. Seither hatte die Privatbank mehrere Verfahren gegen Focus angestrengt. Gegen den Bankier Mody ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft.

Nach Angaben des Münchener Burda-Juristen Robert Schweizer ist die Mody Privatbank „eine Geldwäschefabrik“ gewesen. Sie wurde mit „Schwarzgeldern“ gegründet und war „überschuldet“. „Die Focus-Berichte waren korrekt“, sagte Schweizer gestern. Focus habe den Fall aufgedeckt, um kleinere Bankkunden zu warnen und vor dem Verlust ihrer Einlagen zu schützen.

Der Anwalt der Mody Bank, Michael Nesselhauf, ist überzeugt, daß die jetzige Entscheidung keinen Bestand haben wird. Ebensowenig sei Markworts Behauptung haltbar, Focus habe seinerzeit korrekt berichtet. Das Oberlandesgericht Hamburg habe bereits im August 1996 in einem anderen Verfahren gegen Focus rechtskräftig festgestellt, daß von einer „sorgfältigen Recherche“ nicht die Rede sein könne. dpa