Sexualtäter im November vor Gericht

■ Anklage gegen Rieken steht, zu Ulrike wird weiter ermittelt

Ronny Rieken soll ab November der Prozeß gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat am Dienstag beim dortigen Landgericht die Anklageschrift gegen den geständigen Sexualtäter eingereicht. Dem 30jährigen wird vorgeworfen, im März 1998 die 11jährige Christina Nytsch aus Strücklingen (Kreis Cloppenburg) vergewaltigt und ermordet zu haben.

Weiterhin muß sich der Vater dreier Kinder wegen sexuellen Mißbrauchs einer damals Neunjährigen aus Neuscharrel im Jahre 1996 sowie der versuchten Vergewaltigung seiner zur Tatzeit achtjährigen Nichte um die Jahreswende 1992/93 verantworten. Mißbrauch und Tötung der 13jährigen Ulrike Everts aus Jeddeloh im Jahre 1996, die Rieken nach seiner Festnahme den Ermittlern gestanden hatte, sind noch nicht in der Anklageschrift enthalten. Die Staatsanwaltschaft will nach eigenen Angaben die Ermittlungen „zügig abschließen“, um diese Delikte bis zum November in einer weiteren Anklageschrift zu fassen.

Die 5. Strafkammer des Oldenburger Landgerichts muß nun entscheiden, ob das Verfahren zur Hauptverhandlung angenommen wird. Das Schwurgericht hat einen Psychiater und eine Diplom-Psychologin beauftragt, den Angeschuldigten Rieken zu begutachten.

Der arbeitslose Maschinenbauer war der Polizei kurz vor Pfingsten nach dem größten Massen-Gentest der Kriminalgeschichte ins Netz gegangen. Im März hatte Rieken wie 15.000 andere junge Männer aus dem Kreis Cloppenburg freiwillig seine Speichelprobe bei der Polizei abgegeben.

Diese Tests und die bereits ausgewerteten Daten sollen nach Angaben der Polizeidirektion Cloppenburg im Herbst vernichtet werden. Weil es sich aber um Beweismittel handele, müßten die Proben bis zum Hauptverfahren aufbewahrt werden, sagte ein Polizeisprecher. Es werde erwogen, die Plexiglasröhrchen in einem Hochofen zu verbrennen. Die Datenträger sollen mit Hilfe eines Magneten im Beisein eines Datenschützers gelöscht werden.

Unterdessen untersucht das Jugendamt des Kreises Cloppenburg, ob man der Mutter eines der von Rieken geschädigten Mädchen eventuell das Sorgerecht beschränken kann. Die Frau hatte im Fernsehsender SAT 1 das Schicksal ihrer Tochter ausgeplaudert. Die Oldenburger Staatsanwälte sehen dadurch ihre Bemühungen um wirksamen Opferschutz verletzt. Strafrechtlich sei die Mutter jedoch nicht zu belangen, hieß es. jof