Chatten mit dem Täter

■ Pädophiler Hamburger kommt wegen sexuellen Mißbrauchs in Psychiatrie. Das Opfer lernte er über eine Chat-Line kennen

Das Landgericht Hannover hat einen 25jährigen Hamburger wegen sexuellen Mißbrauchs von zwei Jungen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt und ihn gleichzeitig in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Der ehemalige Telefon-Animateur hatte in dem Prozeß zugegeben, sich an den beiden Brüdern im Alter von 13 und 15 Jahren im Sommer vergangenen Jahres insgesamt achtmal vergangen zu haben. Eines der Opfer aus Coppenbrügge bei Hameln und der Täter hatten sich über eine Chat-Line mit 0190-Nummer eines Hamburger Telefon-Dienstleisters kennengelernt.

Das Gericht gestand dem Mann eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Der Vorsitzende Richter Uwe Thies sagte, der Angeklagte leide an „einer frühen Persönlichkeitsstörung in Form von Pädophilie“. Deshalb sei er in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt. „Es ist eine längere Therapie notwendig, weil sonst ähnlich schwere Taten zu erwarten wären“, sagte Thies.

Der Mann hatte ausgesagt, er sei als Kind in einem Heim von einem Erzieher über mehrere Jahre hinweg brutal sexuell gequält und vergewaltigt worden. Diese Schilderungen, bei denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, seien „absolut glaubhaft“ gewesen. Auch das „von Reue und Einsicht“ geprägte Geständnis und die vom älteren Opfer bereits akzeptierte Entschuldigung wurden dem 25jährigen Mann zu Gute gehalten.

Zwischen den beiden Opfern und dem Täter bestand laut Thies „keine Liebesbeziehung“. Der Angeklagte habe Geschenke gemacht, um die Jungen bei Laune zu halten und zu erreichen, daß sie sich nicht abwendeten.

Die Unterbringung in der Klinik und die damit verbundene Therapie ist zeitlich nicht befristet, muß aber mindestens die Hälfte der Haftzeit in Anspruch nehmen. Verläuft die Behandlung erfolgreich, gilt die Haftstrafe als verbüßt. Da die Prozeßparteien auf Rechtsmittel verzichteten, ist der Richterspruch rechtskräftig. lno