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: Ab in den Knast

■ Kavaliersdelikt Vergewaltigung?

Zwei Jahre auf Bewährung für den jahrelangen Mißbrauch der Stieftöchter, 14 und 16 Jahre alt. Der Mann muß nicht ins Gefängnis. Nicht immer sind RichterInnen so gnädig: Für sieben Monate wollte das Bremer Amtsgericht einen Totalverweigerer 1994 in den Knast stecken. Das Urteil wurde später vom Landgericht wieder aufgehoben. Für vier Jahre und drei Monate schickte das Oldenburger Landgericht einen Schnapsschmuggler ins Gefängnis. Das Landgericht Oldenburg geriet in der Vergangenheit mehrfach in die Schlagzeilen. Beim Sex wäre irgendwie immer Gewalt im Spiel, mußte sich jüngst ein Vergewaltigungsopfer anhören. Die Proteste von Frauenrechtlerinnen nützten nichts. Richter sind schließlich unabhängig.

Keine Gnade kennen Bremens RichterInnen, wenn Warentermingeldhändler vor ihnen auf der Anklagebank sitzen. Neun Jahre und neun Monate Knast gibt es, wenn man andere Leute um ihr Geld betrügt. Aber auch eine Ghanaerin mußte in den Knast. Drei Wochen saß sie in Abschiebehaft. Daß ihr zweijähriges Kind zu Hause saß, interessierte die Behörden nicht. Grundsätzlich müssen Abschiebehäftlinge damit rechnen, sechs Monate „in Gewahrsam genommen zu werden“ – und das, obwohl ihr Vergehen nicht mehr ist, als eine Ordnungswidrigkeit. Vergewaltigung ein Kavaliersdelikt? Wir enthalten uns jeglichen Kommentars.

Kerstin Schneider, Eva Rhode