Schönbohm will weiter abschieben

■ Innensenator weist jegliche Kritik an Abschiebungen zurück und kündigt weitere an. Menschenwürde sei dabei nicht verletzt worden

Trotz der breiten öffentlichen Kritik an den Massenabschiebungen Mitte Juli hat Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) gestern angekündigt, daß es weitere Abschiebungen von bosnischen Flüchtlingen aus der Stadt geben werde. „Wir fahren diesen Kurs weiter“, sagte er. Er begründete die Abschiebungen damit, daß in Berlin erst rund 10.000 von insgesamt 30.000 Flüchtlingen nach Bosnien-Herzegowina zurückgekehrt seien. „Das ist zu wenig, in den meisten anderen Bundesländern sind schon mehr als die Hälfte zurückgekehrt“, so Schönbohm. Wer nicht freiwillig zurückginge, müsse jederzeit mit einer Abschiebung rechnen.

Schönbohm verwies darauf, das derzeit monatlich rund 200 Menschen aus Ex-Jugoslawien illegal einreisten. Dem müsse durch einen „erschwerten Zugang nach Berlin“ entgegengewirkt werden. Im August seien bereits zwölf bosnische Flüchtlinge abgeschoben worden, ingesamt in diesem Jahr knapp 200 Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien.

Zu den Vorwürfen der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer JuristInnen, die Abschiebungen seien teilweise rechtswidrig gewesen, weil für einzelne Betroffene Rechtsschutz vorgelegen hätte, äußerte Schönbohm sich nur unpräzise: So seien die Festnahmen in „normal üblichen Verfahren“ erfolgt. Die Rückführung sei weder eine „Geheimaktion“ gewesen, noch habe die Innenverwaltung Akten von Flüchtlingen aus der Ausländerbehörde an sich gezogen. Auch sei niemand im Schlafanzug abgeführt worden. Außerdem wurden laut Schönbohm nur Personen abgeschoben, deren Duldung entweder abgelaufen oder zuvor widerrufen worden war.

Der Innensenator monierte, daß bisher keine der Flüchtlingsorganisationen oder die Kirchen der Innenverwaltung in ihrer Kritik „konkrete Mißstände und Einzelfälle“ genannt haben.

Nach Darstellung von Schönbohm habe Berlin mit den Abschiebungen auch nicht gegen internationale Abkommen verstoßen, wie kirchliche Vetreter kritisiert hatten. Demnach soll Deutschland einem Positionspapier des Flüchtlingshilfswerkes der Vereinten Nationen (UNHCR) zugestimmt haben, das bestimmte Personengruppen unter Schutz stellt. Laut Auskunft des Bundesinnenministeriums sei das Papier nicht mit deutscher Billigung verabschiedet worden, so der Innensenator. Vielmehr haben deutsche Vertreter darauf verwiesen, daß auf Abschiebungen nicht verzichtet werden könne.

Die PDS hält unterdessen daran fest, daß es eine Vielzahl von Rechtsverstößen gegeben habe. Anwälte würden einige Abschiebungsvorgänge derzeit detailliert prüfen, sagte die flüchtlingspolitische Sprecherin der PDS, Karin Hopfmann. Julia Naumann