Bremer Senat lehnt Volksbegehren ab

■ Initiative „Mehr Demokratie“ muß jetzt zum Staatsgerichtshof

Der Senat wird heute aller Wahrscheinlichkeit nach den Antrag auf ein Volksbegehren, durch das eine künftig leichtere Bürgerbeteiligung eingeführt werden sollte, ablehnen.

Nach Gerüchten aus Kreisen der Politik hat der zuständige Arbeitskreis, gebildet aus Mitgliedern des Justiz-, Finanz- und Inneressortssowie der Senatkanzlei, entschieden, daß das Volksbegehren zur Änderung der Bremer Landesverfassung nicht den Bremischen Gesetzen entspreche. Damit muß der Antrag der Initiative „Mehr Demokratie“ nun an den Staatsgerichtshof weitergeleitet werden.

Mit dem Volksbegehren wollte die Initiative des Vereins „Mehr Demokratie“ künftige Volksentscheide erleichtern. So sollte unter anderem nicht mehr – wie bisher – die Mehrheit aller Abstimmungsberechtigten ausschlaggebend für die Wahlentscheidung sein, sondern nur noch die Mehrheit der real Abstimmenden. Außerdem, so der Sprecher der Initiative, Ralph Kampwirth, sollten nach dem neuen Entwurf die Bürger auch bei Finanzfragen mitbestimmen dürfen.

Dies, so hatte es in den vergangenen Wochen aus der senatorischen Arbeitsgruppe geheißen, berührejedoch die Finanzhoheit des Senats . Dies scheint nun auch mit ausschlaggebend für die Ablehnung geworden zu sein. ritz