■ Klage in Baden-Württemberg gescheitert
: Längere Arbeitszeit für Lehrer rechtmäßig

Mannheim (epd) – In Baden- Württemberg müssen Gymnasiallehrer länger arbeiten. Die von der Landesregierung seit August 1997 verordnete Erhöhung des Unterrichtsdeputats von 23 auf 24 Stunden pro Woche sei rechtlich nicht zu beanstanden, entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Ein Oberstudienrat hatte gegen die Landesregierung geklagt, weil er den Gleichheitsgrundsatz verletzt sah. Während die Lehrer so lange unterrichten müßten „wie im Jahre 1921“, sei die Arbeitszeit der anderen Beamten seither um 17 Prozent verkürzt worden.

Zwar dürfe die Gesamtarbeitszeit von Lehrern nicht über die für andere Beamte hinausgehen, stellte das Gericht fest. Doch habe sich der Zeitaufwand für Tätigkeiten außerhalb des Unterrichts durch verringerte Schülerzahlen sowie den Einsatz von Kopiergeräten und Computern verringert. Daher seien Lehrer durch die Arbeitszeitverlängerung gegenüber anderen Beamten nicht schlechter gestellt.