: Sind so viele Kreuzchen
Bundestagswahl und Volksentscheid am Sonntag: Sechs Stimmen können die Hamburger WählerInnen abgeben. Nur: Welche ist wofür, warum und weshalb? Ein Aufklärungsversuch ■ von Silke Mertins
„Das ist im Grunde gar nicht so schwer“, sagt Landeswahlleiter Wolfgang Prill. Die Qual der Wahl vielleicht, aber nicht, welcher Stimmzettel wofür bestimmt ist und in welchen Umschlag gehört. Sein Wort in des Wählers Ohr. Fest steht: Sechs Kreuzchen gibt's.
Für die Bundestagswahl hat man zwei Stimmen auf dem langen weißen Zettel mit den vielen Parteien und KandidatInnen (Muster links). Die Erststimme wählt einen Direktkandidaten. Nur die der großen Parteien haben in der Regel eine Chance (siehe Seite 31), denn die (einfache) Mehrheit entscheidet. Die Zweitstimme wählt die Landesliste einer Partei. Hier wird nach dem Verhältniswahlrecht gezählt. Also: Auch wer nur 8,5 oder 10,1 Prozent der Stimmen hat, zieht, entsprechend der Wählerstimmen, in den Bundestag ein, sofern die Fünf-Prozent-Hürde bundesweit übersprungen wurde.
Viele DirektkandidatInnen, insbesondere die der kleinen Parteien, sind über die Landesliste „abgesichert“. Sie kommen also so oder so rein. Die SPD holt fast immer die meisten Direktkandidaten. Die Landesliste kommt deshalb meist nicht mehr zum Zuge.
Ist die Wahl getätigt, muß der Stimmzettel in den blauen Umschlag. Und zwar nur in den blauen, sonst ist die Wahl vermurkst. Enthaltungen gibt's übrigens nicht. Fehlende Kreuzchen gelten als ungültige Stimmen.
Der Volksentscheid ist sogar noch komplizierter. Der erste Volksentscheid in Hamburg befaßt sich nämlich mit dem Volksentscheid selbst. Die Frage lautet: Reicht die gültige, 1997 eingeführte Regelung? Oder soll es etwas leichter oder sehr viel leichter werden (siehe Text unten)?
Bei dem rosa Stimmzettel geht es um die Landesebene: „Gesetzentwurf des Volksbegehrens“ ist der der Initiative „Mehr Demokratie“ und will die Hürden radikal absenken. „Gesetzentwurf der Bürgerschaft“ ist der Kompromißvorschlag von SPD und GAL. Man kann beide Entwürfe mit „Ja“ an-kreuzen, beide mit „Nein“ oder sich für einen entscheiden.
Auf dem grünen Stimmzettel kann man darüber abstimmen, ob man künftig auch auf Bezirksebene Volksentscheide, die hier „Bürgerentscheide“ heißen, eingeführt haben will. Auch hier haben sowohl „Mehr Demokratie“ als auch die Bürgerschaft je einen Gesetzesentwurf gemacht. Und wie auf Landesebene ist ersterer weitergehend.
Beide Zettel (rosa und grün) müssen in den gelben Umschlag.
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