Pragmatisch statt ideologisch

■ Seit 1976 gibt es die Schwangerenkonfliktberatung für StudentInnen. Abbrüche werden immer seltener

Seit der Änderung des Paragraphen 218 dreht sich alles um den Beratungsschein. Die staatlich verordnete Zwangsberatung wird bundesweit von rund 1.600 Beratungsstellen durchgeführt, etwa ein Sechstel davon werden von der katholischen Kirche getragen. Während auf der letzten Vollversammlung der katholischen deutschen Bischöfe ein weiteres Mal debattiert, aber noch nichts entschieden wurde, gibt es Beratungsstellen, die jenseits moraltheologischer Überlegungen ihren Dienst tun. Seit 1976 gibt es auch eine Schwangerenkonfliktberatung speziell für Studentinnen, angeboten vom Studentenwerk Berlin. Neben den Sozialberatungen, die sich dem Schwerpunkt Studieren mit Kind widmen, können sich ungewollt schwangere Frauen, die sich in einer Notlage befinden, dorthin wenden. Allerdings wünschten im vergangenen Jahr erstaunlich wenige einen Beratungsschein. In rund 230 Beratungen wurden lediglich sechs Beratungsscheine ausgefüllt. Die Gründe dafür sind eher pragmatischer als ideologischer Natur. Aufgrund der Arbeitsmarktsituation entscheiden sich viele Frauen früh für ein Kind, da sich die Bedingungen an den Hochschulen verbessert haben. Es gebe mehr Krippenplätze und Kindertagesstätten als noch vor zwanzig Jahren. Außerdem sei das Angebot der Wohnprojekte für Studierende mit Kind gestiegen, erläutert Rosita Lohmann, Abteilungsleiterin der Beratungseinrichtung. Die Studentinnen bekämen ihre Kinder während des Studiums, damit die Kinder zum Studienende bereits im schulpflichtigen Alter sind. So lasse sich die individuelle Lebensplanung besser arrangieren als noch vor zwanzig Jahren, so Lohmann. „Kinderwunsch und berufliche Karriere zu vereinbaren bietet sich inzwischen während des Studiums an.“ Heike Gläser

Schwangerenkonfliktberatung des Studentenwerks Berlin, Bismarckstr. 98, 10625 Berlin, Tel: 3121047, Sprechzeiten: Mo.-Fr. 9-17 Uhr