Kommissar wegen Verrats verurteilt

Ein Ex-BKA-Beamter muß über drei Jahre in Haft, weil er geheime Akten zur Antiterroraktion in Bad Kleinen lanciert haben soll. Mit enttarnt hat der „Stern“  ■ Von Gerd Rosenkranz

Berlin (taz) – Das Antiterror- Desaster von Bad Kleinen hat späte Folgen für einen ehemaligen Beamten des Bundeskriminalamts: Wegen Bestechlichkeit und Verrats von Dienstgeheimnissen hat das Landgericht Wiesbaden am Montag den früheren BKA- Kriminalhauptkommissar zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, daß der Beamte zahlreiche brisante Unterlagen über die mißlungene Antiterroraktion in Mecklenburg- Vorpommern an die Presse lanciert hatte. Bei der Festnahmeaktion waren Ende Juni 1993 der GSG-9-Beamte Michael Newrzella und das mutmaßliche RAF- Mitglied Wolfgang Grams getötet worden.

„Geheim“ gestempelte Akten im Zusammenhang mit der wilden Schießerei auf dem Kleinstadtbahnhof gingen über Monate anonym bei den Magazinen Focus und Stern sowie der taz ein – teilweise wurde gegen Bargeld weiteres Material angeboten. Ob eine einzige oder gleich mehrere Quellen sprudelten, blieb jedoch unklar.

Die Unterlagen enthielten interne Analysen über die mögliche Rolle des Verfassungsschutz-Informanten Klaus Steinmetz in der Roten Armee Fraktion, aber auch zahlreiche Hinweise auf Linienkämpfe innerhalb des Bundeskriminalamtes sowie zwischen BKA und der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.

Als mindestens so aufregend wie die Unterlagen selbst erwiesen sich später die Umstände der Enttarnung des angeblichen Informanten. Ein langjähriger Stern- Korrespondent hatte die anonym eingetroffenen Dossiers samt Originalbriefumschlägen in die Wiesbadener Polizeizentrale zurückgetragen. Dort untersuchten die BKA-Kriminaltechniker das Material und entdeckten auf einer Briefmarke Speichelspuren, die später mittels genetischem Fingerabdruck dem jetzt verurteilten Kriminalhauptkommissar der BKA- Antiterrorismusabteilung zugeordnet werden konnten (siehe auch taz vom 9.10.1996). Der seit 1994 vom Dienst suspendierte Kommissar bestritt dennoch vehement, die Unterlagen lanciert zu haben. Vielmehr sei er Opfer eines behördeninternen Komplotts.

Der inzwischen aus anderen Gründen suspendierte Stern-Korrespondent hatte stets versichert, die Unterlagen dem Bundeskriminalamt erst nach Rücksprache mit der Stern-Zentralredaktion in Hamburg übergeben zu haben. In einer späteren Veröffentlichung über die BKA-interne Lecksuche verschleierte der Stern die eigene zentrale Rolle bei der Enttarnung des Informanten, dem nun eine mehrjährige Haftstrafe droht.