Akte Prinz Ernst August geschlossen

■ Der Prinz zahlt 90.000 Mark Geldbuße / Er hatte einen Kameramann mit Schirm attackiert

Hannover. Die Staatsanwaltschaft Hannover ist um ein außergewöhnliches Verfahren ärmer: Die Ermittlungen gegen Prinz Ernst August von Hannover wegen Körperverletzung wurden nach neun Monaten endgültig eingestellt. Der 44 Jahre alte Chef des ranghöchsten deutschen Adelshauses zahlte fristgerecht eine Geldbuße von 90.000 Mark an die Landeskasse und zwei gemeinnützige Einrichtungen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die Ermittlungen gegen Prinz Ernst August nahmen nach einem Vorfall in der Nacht zum 11. Januar seinen Ursprung. Auf dem Heimweg von einer Gala in Hannover, die er zusammen mit Prinzessin Caroline von Monaco besucht hatte, prügelte er vor seinem Gut in Calenberg auf einen Kameramann ein. Dieser erlitt einen Nasenbeinbruch, Prellungen und eine Gehirnerschütterung. Mit dem Regenschirm beschädigte der Prinz die Kamera.

Nach monatelangen Ermittlungen kam die Staatsanwaltschaft Anfang August zu dem Ergebnis, daß der zunächst verfolgte Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nicht haltbar war. Sie hielt dem nicht vorbestraften Welfen-Prinzen zu Gute, „daß er nervlich sehr angespannt war, als er vor der Einfahrt seines Calenberger Gutes erneut auf einen Reporter traf“. Dies könne zwar sein Verhalten nicht rechtfertigen; es sei aber nachzuvollziehen, „daß der Beschuldigte das erneute Filmen vor seiner Haustür als einen besonders schwerwiegenden Eingriff in seine Privatsphäre empfunden hat“.

Bis zum 30. Oktober mußte der Adelige das Geld zahlen; knapp zwei Wochen vor Ablauf der Frist überwies er jetzt 45.000 Mark an die Landeskasse. 22.500 Mark gingen an den Verein Waage, der in Hannover den außergerichtlichen Ausgleich zwischen Tätern und Opfern von Verbrechen organisiert. Ebensoviel zahlte der Prinz an die „Stiftung Neurobiotik“ eines Arztes aus Hannover, der auch die Gala im Januar organisiert hatte.

Trotz der endgültigen Einstellung der Ermittlungen muß sich am 18. November das Landgericht Hannover mit dem „Fall Prinz Ernst August“ beschäftigen. Der Kameramann hat auf Schmerzensgeld geklagt. Zwar gab es einige Versuche, sich ohne die 13. Zivilkammer zu einigen. Aber nach Angaben des Kameramannes scheiterten alle. Der Prinz soll als bislang letztes 12.000 Mark angeboten haben. Im Gegenzug aber sollte sich der Kameramann verpflichten, das Band mit der Prügelei herauszugeben. Gleichzeitig sollte er sicherstellen, daß es nie mehr im Fernsehen gezeigt werde. Das sei schon technisch gar nicht möglich, hielt dieser der Forderung entgegen. Schließlich habe mittlerweile wohl „jede Fernsehstation der Welt“ eine Kopie im Archiv. taz