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Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) muß eventuell die Ausstrahlung seines Jugendsenders N-Joy Radio im Großraum Hamburg einstellen. Die Sendung auf der Frequenz 94,2 Mhz ist nach einem Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Der Sender nutze die Frequenz, ohne daß diese im Rahmen eines „hamburgischen hoheitlichen Planungsaktes“ dem Sender zugewiesen worden wäre. Der Kläger, der Privatsender „OK Radio“ könne nun den Sendebetrieb von N-Joy Radio auf der Frequenz einstellen lassen. Der NDR will gegen das Urteil in die Berufung gehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Az.: 17 VG 748/94).