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Nachgefragt„Müßte Prophet sein“

■ Kann ein Bremer Uni-Beamter, den keiner haben will, entlassen werden?

Dem Uni-Beamten Viorel Roman wird vorgeworfen, einer antisemitischen Partei nahezustehen. Die taz fragte bei der obersten Dienstbehörde Bremens, der Senatskommission für das Personalwesen (SKP) nach, ob dem Mann gekündigt werden könnte.

taz: Wenn man einen Beamten loswerden will, was für Möglichkeiten gibt es da?

Angela Uhlig-van Buren, Abteilungsleiterin bei der SKP: Die Beendigung des Beamtenverhältnisses ist in § 34 des Bremischen Beamtengesetzes geregelt. Außer durch Tod kann das Beamtenverhältnis enden durch Entlassung, durch Verlust der Beamtenrechte, durch Entfernung aus dem Dienst im Wege des Disziplinarverfahrens und durch den Eintritt in den Ruhestand.

Was für Möglichkeiten gäbe es im Fall des Dozenten Viorel Roman, ihm zu kündigen?

Es handelt sich um einen Beamten. Eine Kündigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der in diesem Fall nicht in Betracht kommt. Wenn Vorwürfe bekannt werden, dann ist der Dienstvorgesetzte – in diesem Fall die Universität – gehalten, diese Vorwürfe zu überprüfen.

Was könnte bei einer Überprüfung herauskommen?

Dazu müßte ich Prophet sein.

Müßte ein Ergebnis strafrechtlich relevant sein, um personelle Konsequenzen zu ziehen?

Das ist nicht notwendig. Eventuell haben wir es hier mit einem Fall von Dienstpflichtverletzung zu tun. Wenn es so ist, muß die Bremische Disziplinarordnung angewendet werden, die der Dienstvorgesetzte abzuwickeln hätte. Dies setzt ein Dienstvergehen voraus.

Was wäre eine Dienstpflichtverletzung?

Jeder Verstoß gegen Beamtenpflichten. Der simpelste Fall: Ich gehe nicht zum Dienst. Aber es gibt keinen Katalog von Dienstpflichtverletzungen, wie im Strafgesetzbuch. Der Dienstvorgesetzte muß feststellen, ob ein Verhalten eine Dienstpflichtverletzung darstellt oder nicht.

Heißt das, die Uni hätte einen relativ großen Ermessensspielraum, zu sagen: Wir sehen im Verhalten von Herrn Roman eine Dienstpflichtverletzung und wir beantragen eine Entlassung?

Das sind zwei Fragen. Zunächst: Liegt ein Dienstvergehen vor? Die Frage muß der Vorgesetzte sich stellen, das wird er vermutlich auch tun. Was disziplinarrechtlich eventuell daraus folgt, richtet sich nach der Schwere eines Dienstvergehens. Das Verfahren ist durch die Disziplinarregelung vorgeschrieben. Es ist Aufgabe des Dienstvorgesetzten, herauszufinden, was wem gegenüber gesagt worden ist.

Ist die politische Einstellung eines Beamten genug Grund, um den Vorwurf einer Dienstpflichtverletzung zu erheben?

Generell nicht. Nur, wenn die Äußerungen eindeutig gegen die Verfassung gerichtet sind. Fragen: Christoph Dowe

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