Schufa und Datenschutz

Die Schufa, „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, eingerichtet im Interesse von Kredithäusern, registriert fast alle KreditnehmerInnen mit ihren Verpflichtungen, ebenso negative Einträge wie Zahlungsverzug, Mahnverfahren oder gekündigte Kredite. In der Technischen Anleitung für das Schufa-Verfahren heißt es zur Girokonto-Kündigung: „Diese darf der Schufa nur mitgeteilt werden, wenn sie auf mißbräuchliche Nutzung des Girokontos zurückzuführen ist. (...) Beruht sie (...) auf Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Kreditinstitut, so ist von einer Schufa-Meldung in aller Regel abzusehen“. Eine echte Löschung – auch eines vielleicht fehlerhaften – Eintrags findet im eigentlichen Sinne nicht statt. Vielmehr wird der erfolgte Eintrag wie z.B. „Girokonto gekündigt“, ergänzt mit: „Folgendes Merkmal gelöscht: Giro Künd.“ Schufa-Kunden werden davon nicht automatisch informiert. Gegenstandslos gewordene Einträge erhalten ebenfalls Zusätze und entfallen erst nach drei Jahren. ede