Steuererleichterungen für Hochwasseropfer

Hannover. Hochwassergeschädigte in Niedersachsen erhalten Steuererleichterungen. Das kündigte Finanzminister Heiner Aller (SPD) an. Betroffene können bis zum 31. März 1999 Anträge auf Steuerstundung oder Anpassung der Vorauszahlungen stellen. Landwirte und Unternehmer könnten mit Sonderabschreibungen von bis zu 30 Prozent rechnen. Betroffene, die Hausrat und Kleidung verloren haben, sollten dies als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. dpa