: Steuererleichterungen für Hochwasseropfer
Hannover. Hochwassergeschädigte in Niedersachsen erhalten Steuererleichterungen. Das kündigte Finanzminister Heiner Aller (SPD) an. Betroffene können bis zum 31. März 1999 Anträge auf Steuerstundung oder Anpassung der Vorauszahlungen stellen. Landwirte und Unternehmer könnten mit Sonderabschreibungen von bis zu 30 Prozent rechnen. Betroffene, die Hausrat und Kleidung verloren haben, sollten dies als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen