Kommentar: Der Abfindungswitz
■ Unfaire Regelung schnell abschaffen
Eine Abfindung soll Menschen über den Verlust des Arbeitsplatzes hinweghelfen. Völlig unverständlich war darum bereits die Regelung, daß nur 10.000 Mark behalten werden durften. Der Rest wurde vom Arbeitsamt über die Hilfezahlungen einkassiert. Eigentlich ein Witz, bedenkt man, daß damit Arbeitslose, die es nicht geschafft haben, innerhalb der Zeit, in der sie Arbeitslosengeld bezogen haben, einen neuen Job zu finden, doppelt bestraft werden. Denn wem der Absprung vorher gelingt, der darf das Geld behalten.
Im wahrsten Sinne durch die kalte Küche hat die alte Bundesregierung dann auch diese letzten verbliebenen 10.000 Mark gekappt. Geopfert auf dem Sozialsparaltar der alten Regierungskoalition. Und das so lautlos, daß die Änderung erst jetzt bei den Experten vom AGAB angekommen ist. Kein Wunder, betrachtet man sich das Paragrafen-Gestrüpp der Arbeitsgesetzgebung. Kein Wunder, erwähnte die Bundesanstalt für Arbeit die Änderung nicht einmal, wie sonst üblich, auf dem Deckblatt der Dienstanweisung.
Mit dieser Regelung werden Bezieher von Arbeitslosenhilfe massiv benachteiligt. Menschen, die mit Sicherheit nicht im Geld schwimmen und ihre wohlverdiente Abfindung gut gebrauchen könnten. Daher muß man sich dem Aufruf der AGAB anschließen. Der neue Bundesarbeitsminister soll diese fragwürdige Regelung schleunigst abschaffen. Jens Tittmann
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