: Ekzeme im Zement
■ Maurerkrätze und Getreideasthma: Berufsbedingte Allergien nehmen zu
Manchmal beginnt alles mit einem Niesen. Später jucken die Augen, und nach ein paar Jahren konstatiert ein Arzt: „Sie haben allergisches Asthma.“ Ob die Umwelt daran schuld ist oder der Arbeitsplatz, darum kümmert sich unter anderem auch das Amt für Arbeitsschutz in Hamburg. 134 „obstruktive Atemwegserkrankungen“ wurden dem Amt im vorigen Jahr zur Begutachtung vorgelegt, 55 davon wurden als berufsbedingte Krankheiten anerkannt. Das geht aus dem neuesten Jahresbericht des Arbeitsschutzamtes hervor, den Gesundheitssenatorin Karin Roth (SPD) gestern präsentierte.
Rund 50 Prozent aller Hauterkrankungen, erklärte Ursula Weinssen, oberste staatliche Gewerbeärztin, ließen sich auf Allergien zurückführen. In 102 Fällen wurden auch diese „Kontaktekzeme“ als berufsbedingt anerkannt. Für Roth Anlaß genug zu handeln: In Bäckereien, beim Hafenumschlag von Getreide, auf Baustellen, beim Frisör oder in KFZ-Betrieben klären MitarbeiterInnen ihres Amtes über Präventionsmöglichkeiten auf. Denn Mehle, Kunststoffe, Haarfärbe- oder Reinigungsmittel bergen Stoffe, die leicht Allergien auslösen können. Auf dem Bau beispielsweise verursachen bestimmte Zementsorten die sogenannte Maurerkrätze. Würden die Firmen auf chromatarme Zementarten zurückgreifen, wäre diese Berufskrankheit gebannt.
Neben allergischen Erkrankungen wurden den Arbeitsschützern 1997 insbesondere asbestbedingte Krankheiten (495) angezeigt, davon 206 Krebserkrankungen. In 350 Fällen erkannte das Amt die Krankheit als berufsbedingt an. Doch nicht nur Krankheiten, auch Unfälle gehören zum Bereich des Arbeitsschutzes. 9874 Arbeitsunfälle registrierte Roths Behörde, zehn davon endeten tödlich. Die meisten Unglücke ereigneten sich auf Baustellen.
Doch nicht jeder Unfall wird arbeitsschutzrechtlich gleich behandelt: Fällt man im Hafen von einer Leiter, so nennt sich das Arbeitsunfall, und die Berufsgenossenschaft muß zahlen – im schlimmsten Fall sogar eine Rente. Stürzt dagegen die Hausfrau, während sie Fenster putzt, nennt sich das Haushaltsunfall. Anspruch auf eine Rente hat sie nur, wenn sie privat unfallversichert ist. Karin Flothmann
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