SPD streitet sich um Billigjobs

■ Wie sollen die 620-Mark-Jobs besteuert werden? Der Kanzler sowie die Minister Riester und Lafontaine sind sich nicht einig

Berlin (taz) – Hoch her muß es gestern in der SPD-Fraktion gegangen sein. Streitpunkt war die Frage, ob die 620-Mark-Jobs (Osten 520 Mark) besteuert werden sollen oder nicht. Eigentlich hätte gestern ein entsprechender Gesetzesentwurf den Fraktionen vorgelegt und am Freitag im Bundestag gelesen werden sollen. Bis gestern nachmittag war nicht klar, ob sich die SPD über die Frage der Besteuerung einig würde. Im zuständigen Bundesarbeitsministerium hielt man gestern lediglich den Satz parat: „Wir wissen nichts. Auch wir müssen abwarten.“

Für Verwirrung hatte Bundeskanzler Schröder mit seiner Regierungserklärung am vergangenen Dienstag gesorgt. Er hatte angekündigt, daß die Pauschalbesteuerung von 20 Prozent demnächst wegfallen soll – zur Überraschung von Arbeitsminister Riester und Finanzminister Lafontaine. Bisher gilt die Regelung, daß die Billigjobs nicht sozialversicherungspflichtig sind. Das trifft für alle fünfeinhalb Millionen Beschäftigten zu, die als Zeitungsausträger oder Aushilfen im Supermarkt arbeiten. Fällig wird derzeit lediglich eine Pauschalbesterung von 20 Prozent, die der Arbeitgeber trägt.

Am 1. Januar 1999 soll eine generelle Grenze von 300 Mark für geringfügig Beschäftigte gelten. Bis zu dieser Grenze soll auch die Sozialversicherungspflicht entfallen. Wer künftig mehr als 300, aber dann höchstens 630 (530) Mark verdient, soll sozialversicherungspflichtig werden. Allerdings sollen diverse Ausnahmeregelungen gelten, etwa für Arbeitskräfte, die nur an 50 Arbeitstagen oder zwei Monate im Jahr jobben.

Die bisher geplante Neuregelung würde Arbeitgeber und -nehmer teuer zu stehen kommen. Schröders Vorstoß hatte für große Nervosität in den Billigjobbranchen gesorgt. Vermutlich wird dieses Thema erst in der kommenden Woche zu einem Abschluß kommen. Bis zum 25. November, so hoffen die Fachministerien, werde der Streit in der SPD darüber beigelegt sein. roga